Die Bürofachkräfte finden nahezu in allen Branchen und Unternehmen einen Arbeitsplatz und sind so in den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen tätig. Sie arbeiten unter anderem in Industrie-, Handels- und größeren Handwerksbetrieben, aber auch im Dienstleistungsbereich oder bei verschiedenen Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen. Damit man als Bürohilfskraft arbeiten kann, muss man eine entsprechende Aus- und Weiterbildung nachweisen. Das konkrete Aufgabengebiet einer Bürohilfskraft hängt von dem Unternehmen ab in dem es arbeitet. Jedoch kann man davon ausgehen, dass sie in der Regel die anfallende Korrespondenz erledigen. Ab und an erledigen sie diese auch nach einem Phonodiktat. Zudem müssen sie ab und an Statistiken erstellen, sowie Protokolle und Präsentationsunterlagen erarbeiten. Für die Kunden und Ratsuchenden haben sie ein offenes Ohr und erteilen ihnen telefonisch Auskünfte, leiten Kundenanfragen weiter, sorgen für eine effiziente Ablage im Sekretariat und bereiten Dienstreisen und Besprechungen vor. In manchen Unternehmen führen sie außerdem Urlaubs- und Anwesenheitslisten. Neben all diesen Aufgaben können sie aber auch im Rechnungswesen tätig sein und dementsprechend Belege und Rechnungen kontieren. Für das mittlere Management .

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Wie viel Bürofachkraft, Ergebnis Bürofachkraft?


planen, koordinieren und überwachen sie Termine, stellen Rechnungsunterlagen zusammen, prüfen Zahlungsein- und -ausgänge und klären eventuelle Differenzen ab. Befinden sich Kunden im Zahlungsverzug schicken die Bürofachkräfte die Mahnungen.

Die Gehäter Bürofachkraft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Aalen (Württemberg) € 501,75
Alsbach-Hähnlein € 1.316,46
Augsburg, Bayern € 828,75
Bergisch Gladbach € 1.615,00
Berlin € 640,00
Bielefeld € 1.000,00
Bochum € 650,00
Bonn € 600,00
Braunschweig € 700,00
Bremen € 755,00
Bremerhaven € 700,00
Brühl, Rheinland € 1.052,63
Celle € 1.134,00
Dinslaken € 1.083,33
Dortmund € 755,00
Düsseldorf € 850,00
Erding € 660,00
Essen, Ruhr € 715,00
Flensburg € 752,00
Frankfurt am Main € 866,67
Fürth, Bayern € 704,17
Hamburg € 600,00
Hannover € 700,00
Herne, Westfalen € 1.000,00
Karlsruhe (Baden) € 726,25
Kassel, Hessen € 1.125,00
Kiel € 866,67
Kleve, Niederrhein € 401,00
Köln € 864,00
Landau in der Pfalz € 704,17
Landshut, Isar € 444,17
Lemgo € 800,00
Leverkusen € 865,00
Magdeburg € 933,33
Mannheim, Universitätsstadt € 850,00
Moers € 780,00
München € 750,00
Neubrandenburg, Mecklenburg € 933,33
Neuss € 1.038,96
Nürnberg, Mittelfranken € 800,00
Passau € 802,00
Pforzheim € 1.200,00
Rathenow € 850,00
Saarbrücken € 850,00
Schifferstadt € 1.600,00
Schleswig € 1.133,33
Straubing € 600,00
Stuttgart € 605,00
Ulm (Donau) € 867,00
Wiesbaden € 782,17

Außerdem sind sie für den Posteingang verantwortlich. So begutachten sie die eingehende Post, leiten sie schließlich an die entsprechenden Sachbearbeiter/innen weiter und bringen im gleichen Atemzug auch die ausgehenden Sendungen termingerecht zur Poststelle. Stehen Besprechungen und Seminare an, kopieren sie die notwendigen Unterlagen und legen diese an den Plätzen aus. Im Großen und Ganzen kann man also sagen, dass sie Seminarräume und Besprechungszimmer vorbereiten und dafür sorgen, dass alles seinen Gang geht. Bürofachkräfte müssen im wahrsten Sinne des Wortes echte Organisationstalente sein. So müssen sie gegenüber den Kollegen und Kunden stets ein offenes Ohr haben und auch wenn es mal wieder drunter und drüber geht, müssen sie die Nerven behalten. Das Einkommen der Bürofachkräfte ist vom Prinzip her recht unterschiedlich und schwankt zwischen den verschiedensten Größen. Schuld daran sind unterschiedliche Einflussfaktoren wie zum Beispiel die Region und das Unternehmen in dem sie tätig sind. Doch trotz all dieser Unterschiede kann man im Grunde von einem Bruttolohn von 2300 bis 2500 Euro im Monat ausgehen. Zudem gibt es mittlerweile nur noch wenige Unternehmen die ihren Bürohilfskräften Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und ein 13. Monatsgehalt zahlen. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden