Die Gehälter in Neustrelitz
Neben vielen anderen Städten liegt auch Neustrelitz im Landkreis Mecklenburg-Strelitz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist gleichzeitig die Kreisstadt. Die Stadt ist sehr beliebt bei allen Naturliebhabern auf Grund ihrer Lage inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte, eine sehr wald- und wasserreiche Region. So spielt auch der Tourismus hier eine bedeutende Rolle. Ob Theater, Museum oder eine ganze Reihe sehenswerter Bauwerke - kulturell ist ebenfalls für jeden etwas geboten. Wirtschaftlich ist Neustrelitz neben dem Fremdenverkehr und der Landwirtschaft auch von Fabriken für Maschinen- und Anlagenbau geprägt. Verkehrstechnisch ist die Stadt über die nur 36 km entfernte Autobahn A 20 und mehrere Bundesstraßen an das regionale und überregionale Straßennetz angebunden.
Das Durchschnittsgehalt für Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video in Neustrelitz beträgt 1.549,74 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.549,74 | € 1.549,74 | € 1.549,74 |
Netto | € 1.104,42 | € 1.104,42 | € 1.104,42 |
Der Kaufmann bzw. die Kauffrau im Einzelhandel Foto/Video sind für den Verkauf von jeglichen Artikeln rund um das Fotografieren und Filmen tätig.
Im Fachgeschäft oder in Fachabteilungen von Kauf- und Warenhäusern oder Discountern wird der Beruf meist ausgeübt. Über das umfassende Warenangebot Foto/Video, die neuesten Produkte und die Technik müssen sie stets auf dem Laufenden bleiben und über Gebrauch und Funktion Auskunft geben können. Dem Kunden übermitteln sie im Verkaufsgespräch kompetente Beratung über Preis- und Markenunterschiede, Filmauswahl und -qualitäten, Fotografiertechniken, Bedienung und Ausstattung der unterschiedlichen Geräte und Verwendung des entsprechenden Zubehörs. Hinsichtlich von Beanstandungen bzw. Reparaturen sind sie die Kontaktperson und geben Antwort über eventuell anfallende Kosten bzw. die voraussichtliche Dauer einer Reparatur. .
Die Gehäter Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden