Die Gehälter in Pirmasens
Die kreisfreie Stadt Pirmasens liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und ist dort der einzige internationale Messestandort. Die Bundesautobahnen A8 und A62 und die Bundesstraße B10 machen die Stadt leicht erreichbar. Regionale Züge und Busse sorgen für eine gute innerstädtische und regionale Mobilität. Ausbildungs- und Arbeitsplätze stehen in mehreren großen bis mittelständischen, produzierenden und IT-Firmen zur Verfügung - auch Brauereien und die üblichen Handwerksbetriebe bieten Stellen für Lehrlinge, Helfer und Fachpersonal. Durch die Eigenschaft als Messestadt ist auch die Gastronomie in Pirmasens auf dem Vormarsch. Neben einer dualen Oberschule, der Deutschen Schuhfachschule ist das allgemeine und höhere Bildungssystem in der Stadt gut ausgeprägt.
Das Durchschnittsgehalt für Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video in Pirmasens beträgt 2.200,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.200,00 | € 2.200,00 | € 2.200,00 |
Netto | € 1.441,62 | € 1.441,62 | € 1.441,62 |
Der Kaufmann bzw. die Kauffrau im Einzelhandel Foto/Video sind für den Verkauf von jeglichen Artikeln rund um das Fotografieren und Filmen tätig.
Im Fachgeschäft oder in Fachabteilungen von Kauf- und Warenhäusern oder Discountern wird der Beruf meist ausgeübt. Über das umfassende Warenangebot Foto/Video, die neuesten Produkte und die Technik müssen sie stets auf dem Laufenden bleiben und über Gebrauch und Funktion Auskunft geben können. Dem Kunden übermitteln sie im Verkaufsgespräch kompetente Beratung über Preis- und Markenunterschiede, Filmauswahl und -qualitäten, Fotografiertechniken, Bedienung und Ausstattung der unterschiedlichen Geräte und Verwendung des entsprechenden Zubehörs. Hinsichtlich von Beanstandungen bzw. Reparaturen sind sie die Kontaktperson und geben Antwort über eventuell anfallende Kosten bzw. die voraussichtliche Dauer einer Reparatur. .
Die Gehäter Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden