Die Gehälter in Einbeck
Einbeck liegt im Bundesland Niedersachsen im Kreis Northeim. Schon im 11. Jahrhundert wird Einbeck erstmals urkundlich erwähnt und erhielt im Jahr 1252 Stadtrechte. Mehr als 150 Fachwerkhäuser aus dem späten Mittelalter prägen das Stadtbild von Einbeck. Hier führt auch die Fachwerkstraße hindurch und bringt jedes Jahr eine Menge Besucher. Besonders bekannt ist die Stadt für ihre jahrhundertealte Brautradition. Einbecker Bier ist sehr bekannt und gilt als Ursprung aller Bockbiere. In der Hanse war das Bockbier wegen seines hohen Alkoholgehaltes beliebt und wurde exportier. In Einbeck sind verschiedene Betriebe angesiedelt. Man findet darunter einen traditioneller Saatgut-Hersteller aber auch Baumaschinen-Hersteller und Unternehmen der Automobilzulieferindustrie.
Das Durchschnittsgehalt für Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video in Einbeck beträgt 1.451,16 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.209,30 | € 1.693,02 | € 1.451,16 |
Netto | € 906,28 | € 1.145,51 | € 1.025,90 |
Der Kaufmann bzw. die Kauffrau im Einzelhandel Foto/Video sind für den Verkauf von jeglichen Artikeln rund um das Fotografieren und Filmen tätig.
Im Fachgeschäft oder in Fachabteilungen von Kauf- und Warenhäusern oder Discountern wird der Beruf meist ausgeübt. Über das umfassende Warenangebot Foto/Video, die neuesten Produkte und die Technik müssen sie stets auf dem Laufenden bleiben und über Gebrauch und Funktion Auskunft geben können. Dem Kunden übermitteln sie im Verkaufsgespräch kompetente Beratung über Preis- und Markenunterschiede, Filmauswahl und -qualitäten, Fotografiertechniken, Bedienung und Ausstattung der unterschiedlichen Geräte und Verwendung des entsprechenden Zubehörs. Hinsichtlich von Beanstandungen bzw. Reparaturen sind sie die Kontaktperson und geben Antwort über eventuell anfallende Kosten bzw. die voraussichtliche Dauer einer Reparatur. .
Die Gehäter Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden