Die Gehälter in Wetzlar
Wetzlar ist eine Stadt, welche im Bundesland Hessen liegt. Sie gehört zum Landkreis Lahn-Dill und zum Regierungsbezirk der Stadt Gießen. In Wetzlar finden sich zahlreiche Sehenswürdigkeiten, beispielsweise die historische Altstadt und der Wetzlaer Dom. Weiterhin gibt es hier sehr viele Parks, Denkmäler, Brunnen, Theater, Museen, Galerien sowie Bibliotheken. Den Touristen stehen demnach sehr viele Möglichkeiten des Zeitvertreibs zur Verfügung. Wetzlar ist vor allem geprägt von zahlreichen kleinen Unternehmen des Einzelhandels. Doch auch mittelständische und einige große Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit in dieser schönen Stadt angesiedelt. Dennoch werden vor allem im Einzelhandel sehr viele Arbeitsplätze angeboten, die für die Menschen der Region von großer Bedeutung sind.
Das Durchschnittsgehalt für Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video in Wetzlar beträgt 2.228,57 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 800,00 | € 3.657,14 | € 2.228,57 |
Netto | € 547,46 | € 2.273,49 | € 1.410,48 |
Der Kaufmann bzw. die Kauffrau im Einzelhandel Foto/Video sind für den Verkauf von jeglichen Artikeln rund um das Fotografieren und Filmen tätig.
Im Fachgeschäft oder in Fachabteilungen von Kauf- und Warenhäusern oder Discountern wird der Beruf meist ausgeübt. Über das umfassende Warenangebot Foto/Video, die neuesten Produkte und die Technik müssen sie stets auf dem Laufenden bleiben und über Gebrauch und Funktion Auskunft geben können. Dem Kunden übermitteln sie im Verkaufsgespräch kompetente Beratung über Preis- und Markenunterschiede, Filmauswahl und -qualitäten, Fotografiertechniken, Bedienung und Ausstattung der unterschiedlichen Geräte und Verwendung des entsprechenden Zubehörs. Hinsichtlich von Beanstandungen bzw. Reparaturen sind sie die Kontaktperson und geben Antwort über eventuell anfallende Kosten bzw. die voraussichtliche Dauer einer Reparatur. .
Die Gehäter Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden