Die Gehälter in Gummersbach
Die Stadt Gummersbach liegt im größten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Oberbergischen Kreis und zum Regierungsbezirk Köln. Die Bildungsmöglichkeiten der hier lebenden Menschen sind sehr vielseitig. Neben zahlreichen allgemeinbildenden Schulen, wie Grundschule oder Gymnasium befinden sich hier auch zahlreiche Berufsschulen und Hochschulen. Zu den Hochschulen gehört beispielsweise die Fachhochschule Köln, die in Gummersbach einen Campus hat. Außerdem findet man hier die Musikschule Gummersbach e.V. sowie die Volkshochschule Gummersbach, die vor allem für die Bildung der Erwachsenen zuständig ist. Vor allem für Familien mit Kindern ist diese Stadt demnach sehr interessant. Auch zahlreiche Freizeiteinrichtungen lassen sich in Gummersbach finden.
Das Durchschnittsgehalt für Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video in Gummersbach beträgt 3.150,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.300,00 | € 4.000,00 | € 3.150,00 |
Netto | € 1.742,50 | € 2.730,43 | € 2.236,47 |
Der Kaufmann bzw. die Kauffrau im Einzelhandel Foto/Video sind für den Verkauf von jeglichen Artikeln rund um das Fotografieren und Filmen tätig.
Im Fachgeschäft oder in Fachabteilungen von Kauf- und Warenhäusern oder Discountern wird der Beruf meist ausgeübt. Über das umfassende Warenangebot Foto/Video, die neuesten Produkte und die Technik müssen sie stets auf dem Laufenden bleiben und über Gebrauch und Funktion Auskunft geben können. Dem Kunden übermitteln sie im Verkaufsgespräch kompetente Beratung über Preis- und Markenunterschiede, Filmauswahl und -qualitäten, Fotografiertechniken, Bedienung und Ausstattung der unterschiedlichen Geräte und Verwendung des entsprechenden Zubehörs. Hinsichtlich von Beanstandungen bzw. Reparaturen sind sie die Kontaktperson und geben Antwort über eventuell anfallende Kosten bzw. die voraussichtliche Dauer einer Reparatur. .
Die Gehäter Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden