Die Gehälter in Karlstein am Main
Im Landreis Aschaffenburg in Unterfranken liegt die Gemeinde Karlstein am Main. Die Ortschaft liegt sehr verkehrsgünstig an der Bundesstraße B8, zwischen Aschaffenburg und Hanau - mit direktem Anschluss an die Bundesautobahn A45 Eine Auffahrt auf die Bundesautobahn A3 ist nur wenige Kilometer entfernt in Kleinostheim. Selbstverständlich erreicht man die Gemeinde auch über Bahn und Bus, die dann auch bis Aschaffenburg fahren. Die Gemeinde hat von der Grundschule bis zum Gymnasium alle Bildungsansprüche gut versorgt. Wirtschaftlich hat die kleine Ortschaft einige Handwerks und Dienstleistungsbetriebe zu bieten. Auch einige kleine Einzelhandelsunternehmen gibt es in Karlstein am Main. Interessant - gerade für Arbeitnehmer - ist die gute Verbindung nach Aschaffenburg; der Pendelverkehr ist rege.
Das Durchschnittsgehalt für Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video in Karlstein am Main beträgt 600,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 600,00 | € 600,00 | € 600,00 |
Netto | € 477,15 | € 477,15 | € 477,15 |
Der Kaufmann bzw. die Kauffrau im Einzelhandel Foto/Video sind für den Verkauf von jeglichen Artikeln rund um das Fotografieren und Filmen tätig.
Im Fachgeschäft oder in Fachabteilungen von Kauf- und Warenhäusern oder Discountern wird der Beruf meist ausgeübt. Über das umfassende Warenangebot Foto/Video, die neuesten Produkte und die Technik müssen sie stets auf dem Laufenden bleiben und über Gebrauch und Funktion Auskunft geben können. Dem Kunden übermitteln sie im Verkaufsgespräch kompetente Beratung über Preis- und Markenunterschiede, Filmauswahl und -qualitäten, Fotografiertechniken, Bedienung und Ausstattung der unterschiedlichen Geräte und Verwendung des entsprechenden Zubehörs. Hinsichtlich von Beanstandungen bzw. Reparaturen sind sie die Kontaktperson und geben Antwort über eventuell anfallende Kosten bzw. die voraussichtliche Dauer einer Reparatur. .
Die Gehäter Kaufmann im Einzelhandel - Foto/Video basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden