Die Gehälter in Passau
Die Stadt Passau liegt im Bundesland Bayern. Diese Stadt gehört zu dem Regierungsbezirk Niederbayern in Ostbayern. Passau ist eine kreisfreie Stadt. Unterteilt wird Passau in acht Stadtteile. Passau wird auch als "Universitätsstadt" bezeichnet, was darauf schließen lässt, dass es hier eine Universität gibt. Diese ist weltweit sehr anerkannt. Weiterhin gibt es in Passau zahlreiche allgemeinbildende Schulen sowie Gymnasien. Die Infrastruktur der Stadt ist sehr gut. Ob mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln - man gelangt schnell nahezu überall hin. In Passau befinden sich sehr viele Unternehmen. In der Regel handelt es sich allerdings um kleine und mittelständische Unternehmen. Ein paar wenige große Unternehmen sind allerdings auch vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für General Manager (Gastronomie) in Passau beträgt 3.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.250,00 | € 3.250,00 | € 3.250,00 |
Netto | € 2.277,48 | € 2.277,48 | € 2.277,48 |
Der/die General Manager/in (Gastronomie) leitet eigenverantwortlich einzelne Bereiche von gastgewerblichen Betrieben. Arbeitsplätze für General Manager/innen (Gastronomie) finden sich vor allem in Hotels, Kantinen sowie in Restaurants.
Aber auch die Gastronomie auf Kreuzfahrtschiffen, sowie in Kurklinken und Sanatorien bietet Arbeitsplätze an. Für die Tätigkeit als General Manager/in (Gastronomie) ist ein Studium im Hotel- und Gaststättengewerbe oder eine entsprechende Weiterbildung notwendig. In vielen Einsatzgebieten werden verschiedene Fremdsprachenkenntnisse erwartet. Der/die General Manager/in (Gastronomie) übernimmt vor allem Führungsaufgaben, wie die Leitung eines Restaurants oder eines Restaurantbereiches. Dazu gehören die Organisation vom Personaleinsatz sowie die Planung neuer Investitionen und verkaufsfördernder Aktionen. General Manager/innen (Gastronomie) übernehmen aber auch anspruchsvolle .
Die Gehäter General Manager (Gastronomie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden