Die Gehälter in Freiburg im Breisgau
Freiburg im Breisgau ist eine Großstadt im Süden von Deutschland und liegt eingebettet in einer wunderschönen Region beim Schwarzwald. Die Stadt mit den zahlreichen architektonisch wertvollen Bauwerken und Sehenswürdigkeiten, dem angenehmen Klima und dem reichhaltigen Kulturangebot ist ein starker Anziehungspunkt für zahlreiche Touristen. Die Stadt ist außerdem das wirtschaftlich bedeutende Zentrum der Region. Viele Beschäftigte sind im Dienstleistungsbereich tätig. Die Universitätsstadt ist auch ein wichtiger Forschungsstandort für Biotechnologien, Energie- und Medizintechnik. Die Stadt ist gut an das internationale Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen Bahnhof. Der Stadtverkehr wird vor Allem mit dem Auto oder mit der gut ausgebauten Stadtbahn erledigt.
Das Durchschnittsgehalt für General Manager (Gastronomie) in Freiburg im Breisgau beträgt 5.416,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.416,67 | € 5.416,67 | € 5.416,67 |
Netto | € 2.843,79 | € 2.843,79 | € 2.843,79 |
Der/die General Manager/in (Gastronomie) leitet eigenverantwortlich einzelne Bereiche von gastgewerblichen Betrieben. Arbeitsplätze für General Manager/innen (Gastronomie) finden sich vor allem in Hotels, Kantinen sowie in Restaurants.
Aber auch die Gastronomie auf Kreuzfahrtschiffen, sowie in Kurklinken und Sanatorien bietet Arbeitsplätze an. Für die Tätigkeit als General Manager/in (Gastronomie) ist ein Studium im Hotel- und Gaststättengewerbe oder eine entsprechende Weiterbildung notwendig. In vielen Einsatzgebieten werden verschiedene Fremdsprachenkenntnisse erwartet. Der/die General Manager/in (Gastronomie) übernimmt vor allem Führungsaufgaben, wie die Leitung eines Restaurants oder eines Restaurantbereiches. Dazu gehören die Organisation vom Personaleinsatz sowie die Planung neuer Investitionen und verkaufsfördernder Aktionen. General Manager/innen (Gastronomie) übernehmen aber auch anspruchsvolle .
Die Gehäter General Manager (Gastronomie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden