Die Gehälter in Ludwigshafen am Rhein
Ludwigshafen am Rhein gehört zu den Großstädten in Rheinland-Pfalz. Ludwigshafen am Rhein ist ein bedeutender Chemiestandort, in dem mehrere große und auch international tätige Chemieunternehmen ihren Sitz haben. Auch die Pharmaindustrie ist hier ansässig. Weitere Betriebe sind in der Elektrotechnik oder auch im logistischen Bereich tätig, denen der bedeutende Hafen am Rhein eine gute Grundlage bietet. Ludwigshafen am Rhein ist auch ein wichtiges Bildungszentrum für die umliegenden Gemeinden. Das kulturelle Leben der Stadt wird durch mehrere Museen und Theater geprägt. Ludwigshafen am Rhein hat einen Bahnhof und ist an das Autobahnsystem angeschlossen. Ein dichtes Straßenbahn- und Bussystem versorgt den Nahverkehrsbedarf.
Das Durchschnittsgehalt für General Manager (Gastronomie) in Ludwigshafen am Rhein beträgt 277,77 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 277,77 | € 277,77 | € 277,77 |
Netto | € 161,07 | € 161,07 | € 161,07 |
Der/die General Manager/in (Gastronomie) leitet eigenverantwortlich einzelne Bereiche von gastgewerblichen Betrieben. Arbeitsplätze für General Manager/innen (Gastronomie) finden sich vor allem in Hotels, Kantinen sowie in Restaurants.
Aber auch die Gastronomie auf Kreuzfahrtschiffen, sowie in Kurklinken und Sanatorien bietet Arbeitsplätze an. Für die Tätigkeit als General Manager/in (Gastronomie) ist ein Studium im Hotel- und Gaststättengewerbe oder eine entsprechende Weiterbildung notwendig. In vielen Einsatzgebieten werden verschiedene Fremdsprachenkenntnisse erwartet. Der/die General Manager/in (Gastronomie) übernimmt vor allem Führungsaufgaben, wie die Leitung eines Restaurants oder eines Restaurantbereiches. Dazu gehören die Organisation vom Personaleinsatz sowie die Planung neuer Investitionen und verkaufsfördernder Aktionen. General Manager/innen (Gastronomie) übernehmen aber auch anspruchsvolle .
Die Gehäter General Manager (Gastronomie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden