Die Gehälter in Paderborn
Paderborn liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt ist in vielen Bereichen führend bzw. stark ausgeprägt. Beispielsweise ist hier der IT-Sektor zu nennen, wobei in Paderborn überdurchschnittlich viele Unternehmen dieser Branche ansässig sind. Überdies hinaus ist Paderborn auch ein Zentrum der Fahrzeug- und Lebensmittelindustrie. Auch als Bildungs- und Forschungsstadt beweist sich Paderborn durch die Universität und zahlreiche Forschungsinstitute. Auch für die regionale Umgebung bildet die Stadt einen wichtigen Anziehungspunkt für Arbeitsplätze, aber auch als Einkaufsstadt. Eine Fernsehstation, Radiosender und Mehrere Zeitungen beeinflussen das Mediengeschehen. Über den Flughafen können in- und ausländische Ziele angeflogen werden. Auch ein Bahnhof und ein städtisches Busliniennetz sind vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für General Manager (Gastronomie) in Paderborn beträgt 1.110,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 704,17 | € 1.516,67 | € 1.110,42 |
Netto | € 576,16 | € 1.083,72 | € 829,94 |
Der/die General Manager/in (Gastronomie) leitet eigenverantwortlich einzelne Bereiche von gastgewerblichen Betrieben. Arbeitsplätze für General Manager/innen (Gastronomie) finden sich vor allem in Hotels, Kantinen sowie in Restaurants.
Aber auch die Gastronomie auf Kreuzfahrtschiffen, sowie in Kurklinken und Sanatorien bietet Arbeitsplätze an. Für die Tätigkeit als General Manager/in (Gastronomie) ist ein Studium im Hotel- und Gaststättengewerbe oder eine entsprechende Weiterbildung notwendig. In vielen Einsatzgebieten werden verschiedene Fremdsprachenkenntnisse erwartet. Der/die General Manager/in (Gastronomie) übernimmt vor allem Führungsaufgaben, wie die Leitung eines Restaurants oder eines Restaurantbereiches. Dazu gehören die Organisation vom Personaleinsatz sowie die Planung neuer Investitionen und verkaufsfördernder Aktionen. General Manager/innen (Gastronomie) übernehmen aber auch anspruchsvolle .
Die Gehäter General Manager (Gastronomie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden