Die Gehälter in Böblingen
Die Stadt Böblingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Sie ist eine große Kreisstadt. Wer in dieser Stadt wohnt, der gelangt sehr schnell in alle Richtungen. Durch die zahlreichen Bundesstraßen und Autobahnen ist die Autofahrt sehr bequem. Weiterhin ist es so, dass der Flughafen in Stuttgart sehr schnell erreicht werden kann, sowohl mit dem eigenen PKW, als auch mit der Bahn. In Böblingen gibt es diverse Schulen. Auch in der Umgebung der Stadt finden sich zahlreiche Möglichkeiten, zu lernen. Die Stadt bietet seinen Besuchern unter anderem einige kleine Museen, die wirklich sehenswert sind. In dieser Stadt haben zahlreiche Unternehmen ihren Sitz, unter anderem Unternehmen aus der Computerindustrie, sowie aus der Luft- und Raumfahrtindustrie.
Das Durchschnittsgehalt für General Manager (Gastronomie) in Böblingen beträgt 13.887,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 13.887,00 | € 13.887,00 | € 13.887,00 |
Netto | € 8.180,77 | € 8.180,77 | € 8.180,77 |
Der/die General Manager/in (Gastronomie) leitet eigenverantwortlich einzelne Bereiche von gastgewerblichen Betrieben. Arbeitsplätze für General Manager/innen (Gastronomie) finden sich vor allem in Hotels, Kantinen sowie in Restaurants.
Aber auch die Gastronomie auf Kreuzfahrtschiffen, sowie in Kurklinken und Sanatorien bietet Arbeitsplätze an. Für die Tätigkeit als General Manager/in (Gastronomie) ist ein Studium im Hotel- und Gaststättengewerbe oder eine entsprechende Weiterbildung notwendig. In vielen Einsatzgebieten werden verschiedene Fremdsprachenkenntnisse erwartet. Der/die General Manager/in (Gastronomie) übernimmt vor allem Führungsaufgaben, wie die Leitung eines Restaurants oder eines Restaurantbereiches. Dazu gehören die Organisation vom Personaleinsatz sowie die Planung neuer Investitionen und verkaufsfördernder Aktionen. General Manager/innen (Gastronomie) übernehmen aber auch anspruchsvolle .
Die Gehäter General Manager (Gastronomie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden