Die Gehälter in Emmendingen
Emmendingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg im gleichnamigen Kreis, nur knapp 14 Kilometer von Freiburg im Breisgau entfernt. Emmendingen wird schon im Jahr 1091 das erste Mal urkundlich erwähnt. Emmendingen hat eine schöne Altstadt. Das Stadttor ist das Wahrzeichen der Stadt. Sehenswert ist die gut erhaltene Ruine Hochburg, welche ein wenig außerhalb der Stadt liegt. Sie zählt zu den größten Burgruinen Deutschlands. Hier kann man die archäologisch-geschichtliche Ausstellung zur Geschichte der Hochburg besuchen. Seit 1997 ist in der ehemaligen Mikwe das Museum für jüdische Geschichte und Kultur untergebracht. Emmendingen ist über die Anschlussstelle Teningen an die Bundesautobahn A 81 angebunden. Die Nähe zu Freiburg eröffnet viele Freizeit- und Arbeitsmöglichkeiten.
Das Durchschnittsgehalt für General Manager (Gastronomie) in Emmendingen beträgt 2.275,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.275,00 | € 2.275,00 | € 2.275,00 |
Netto | € 1.747,31 | € 1.747,31 | € 1.747,31 |
Der/die General Manager/in (Gastronomie) leitet eigenverantwortlich einzelne Bereiche von gastgewerblichen Betrieben. Arbeitsplätze für General Manager/innen (Gastronomie) finden sich vor allem in Hotels, Kantinen sowie in Restaurants.
Aber auch die Gastronomie auf Kreuzfahrtschiffen, sowie in Kurklinken und Sanatorien bietet Arbeitsplätze an. Für die Tätigkeit als General Manager/in (Gastronomie) ist ein Studium im Hotel- und Gaststättengewerbe oder eine entsprechende Weiterbildung notwendig. In vielen Einsatzgebieten werden verschiedene Fremdsprachenkenntnisse erwartet. Der/die General Manager/in (Gastronomie) übernimmt vor allem Führungsaufgaben, wie die Leitung eines Restaurants oder eines Restaurantbereiches. Dazu gehören die Organisation vom Personaleinsatz sowie die Planung neuer Investitionen und verkaufsfördernder Aktionen. General Manager/innen (Gastronomie) übernehmen aber auch anspruchsvolle .
Die Gehäter General Manager (Gastronomie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden