Die Gehälter in Stolberg (Rheinland)
Die Stadt Stolberg im Rheinland liegt im Kreis Aachen in Nordrhein-Westfalen. Von der Grundschule bis zum Gymnasium sind alle notwendigen Schulen in der Stadt angesiedelt; ein Berufskolleg, eine Volkshochschule mit Bücherei und eine Krankenpflegeschule ergänzen das Angebot. Produktionsbetriebe des Mittelstandes prägen die wirtschaftliche Situation von Stolberg im Rheinland. Maschinen-, Stahl- und Metallbau sind die hauptsächlichen Branchen, in denen es Arbeits- und Lehrstellen gibt; auch der Dienstleistungssektor ist auf dem Vormarsch. Stolberg ist über drei Bundesautobahnen erreichbar: die A4, die A44 und die A544, durch das Stadtgebiet führt die L238. Regionale Zugverbindungen kann man über den Hauptbahnhof Stolberg nutzen. Ein städtisches und regionales Busliniennetz ergänzt das Verkehrsangebot.
Das Durchschnittsgehalt für General Manager (Gastronomie) in Stolberg (Rheinland) beträgt 2.400,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.400,00 | € 2.400,00 | € 2.400,00 |
Netto | € 1.544,51 | € 1.544,51 | € 1.544,51 |
Der/die General Manager/in (Gastronomie) leitet eigenverantwortlich einzelne Bereiche von gastgewerblichen Betrieben. Arbeitsplätze für General Manager/innen (Gastronomie) finden sich vor allem in Hotels, Kantinen sowie in Restaurants.
Aber auch die Gastronomie auf Kreuzfahrtschiffen, sowie in Kurklinken und Sanatorien bietet Arbeitsplätze an. Für die Tätigkeit als General Manager/in (Gastronomie) ist ein Studium im Hotel- und Gaststättengewerbe oder eine entsprechende Weiterbildung notwendig. In vielen Einsatzgebieten werden verschiedene Fremdsprachenkenntnisse erwartet. Der/die General Manager/in (Gastronomie) übernimmt vor allem Führungsaufgaben, wie die Leitung eines Restaurants oder eines Restaurantbereiches. Dazu gehören die Organisation vom Personaleinsatz sowie die Planung neuer Investitionen und verkaufsfördernder Aktionen. General Manager/innen (Gastronomie) übernehmen aber auch anspruchsvolle .
Die Gehäter General Manager (Gastronomie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden