Die Gehälter in Hanau
Die Stadt in Rhein-Main Gebiet ist die Geburtsstadt der Gebrüder Grimm und ist seit langer Zeit schon ein wichtiger Standort der Schmuckwaren- und Goldverarbeitung. Heute sind zahlreiche Betriebe in Hanau beheimatet, die sich mit der Material- und Werkstofftechnik beschäftigen. Aber auch die Medizintechnik ist in Hanau vertreten. Weitere Wirtschaftsbereiche bestehen noch im Anlagenbau und in der Chemieindustrie. Die Stadt Hanau besitzt einen großen Industriehafen am Main, über den große Mengen an Waren umgeschlagen werden. Vor allem Mineralöle sind ein wichtiges Gut, welches hier umgeschlagen wird. Hanau ist auch an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Innerhalb der Stadt verbindet die Straßenbahn die Teile der Stadt.
Das Durchschnittsgehalt für General Manager (Gastronomie) in Hanau beträgt 1.732,25 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.061,67 | € 2.402,83 | € 1.732,25 |
Netto | € 831,77 | € 1.784,62 | € 1.308,20 |
Der/die General Manager/in (Gastronomie) leitet eigenverantwortlich einzelne Bereiche von gastgewerblichen Betrieben. Arbeitsplätze für General Manager/innen (Gastronomie) finden sich vor allem in Hotels, Kantinen sowie in Restaurants.
Aber auch die Gastronomie auf Kreuzfahrtschiffen, sowie in Kurklinken und Sanatorien bietet Arbeitsplätze an. Für die Tätigkeit als General Manager/in (Gastronomie) ist ein Studium im Hotel- und Gaststättengewerbe oder eine entsprechende Weiterbildung notwendig. In vielen Einsatzgebieten werden verschiedene Fremdsprachenkenntnisse erwartet. Der/die General Manager/in (Gastronomie) übernimmt vor allem Führungsaufgaben, wie die Leitung eines Restaurants oder eines Restaurantbereiches. Dazu gehören die Organisation vom Personaleinsatz sowie die Planung neuer Investitionen und verkaufsfördernder Aktionen. General Manager/innen (Gastronomie) übernehmen aber auch anspruchsvolle .
Die Gehäter General Manager (Gastronomie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden