Die Gehälter in Moers
Als Teil des Ruhrgebietes musste die Stadt Moers auch einen größeren Strukturwandel vollziehen. Heute finden sich verschiedene Unternehmen der Industrie, des Handels und des Dienstleistungssektors in Moers. Die Lebensmittelindustrie ist namhaft vertreten, aber auch in der Fahrzeugindustrie und in der Elektrotechnik sind wichtige Unternehmen in Moers ansässig. Moers ist auch ein wichtiges Drehkreuz, wodurch auch logistische Unternehmen in Moers ihren Sitz haben. In der Stadt gibt es regelmäßig über das Jahr verteilt zahlreiche Veranstaltungen. In Moers befindet sich ein Bahnhof, über den zahlreiche Güter im Fernstreckenverkehr transportiert werden. Die Stadt ist an das Bahnnetz angeschlossen. Das Busnetz, aber auch die Fahrradwege sind gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für General Manager (Gastronomie) in Moers beträgt 975,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 975,00 | € 975,00 | € 975,00 |
Netto | € 789,95 | € 789,95 | € 789,95 |
Der/die General Manager/in (Gastronomie) leitet eigenverantwortlich einzelne Bereiche von gastgewerblichen Betrieben. Arbeitsplätze für General Manager/innen (Gastronomie) finden sich vor allem in Hotels, Kantinen sowie in Restaurants.
Aber auch die Gastronomie auf Kreuzfahrtschiffen, sowie in Kurklinken und Sanatorien bietet Arbeitsplätze an. Für die Tätigkeit als General Manager/in (Gastronomie) ist ein Studium im Hotel- und Gaststättengewerbe oder eine entsprechende Weiterbildung notwendig. In vielen Einsatzgebieten werden verschiedene Fremdsprachenkenntnisse erwartet. Der/die General Manager/in (Gastronomie) übernimmt vor allem Führungsaufgaben, wie die Leitung eines Restaurants oder eines Restaurantbereiches. Dazu gehören die Organisation vom Personaleinsatz sowie die Planung neuer Investitionen und verkaufsfördernder Aktionen. General Manager/innen (Gastronomie) übernehmen aber auch anspruchsvolle .
Die Gehäter General Manager (Gastronomie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden