Die Gehälter in Schwäbisch Gmünd
Die Stadt Schwäbisch-Gmünd liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Sie gehört zum Landkreis Ostalb und zum Regierungsbezirk Stuttgart. In der Vergangenheit war vor allem die Verarbeitung von Gold und Silber hier ansässig. Das Schmuckhandwerk ist geblieben, jedoch weniger geworden. Ein weiterer wichtiger Wirtschaftszweig der Stadt ist die Automobilzulieferung. In Schwäbisch-Gmünd befinden sich zahlreiche allgemein- und berufsbildende Schulen. Eines der bekanntesten Bauwerke der Stadt ist das Münster. In Schwäbisch-Gmünd findet einmal im Jahr das Europäische Kirchenmusik-Festival statt. Hierfür reisen immer wieder zahlreiche Menschen an. Mit der Bahn oder dem eigenen PKW gelangt man hier sehr schnell ans Ziel.
Das Durchschnittsgehalt für General Manager (Gastronomie) in Schwäbisch Gmünd beträgt 6.190,48 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 6.190,48 | € 6.190,48 | € 6.190,48 |
Netto | € 4.037,81 | € 4.037,81 | € 4.037,81 |
Der/die General Manager/in (Gastronomie) leitet eigenverantwortlich einzelne Bereiche von gastgewerblichen Betrieben. Arbeitsplätze für General Manager/innen (Gastronomie) finden sich vor allem in Hotels, Kantinen sowie in Restaurants.
Aber auch die Gastronomie auf Kreuzfahrtschiffen, sowie in Kurklinken und Sanatorien bietet Arbeitsplätze an. Für die Tätigkeit als General Manager/in (Gastronomie) ist ein Studium im Hotel- und Gaststättengewerbe oder eine entsprechende Weiterbildung notwendig. In vielen Einsatzgebieten werden verschiedene Fremdsprachenkenntnisse erwartet. Der/die General Manager/in (Gastronomie) übernimmt vor allem Führungsaufgaben, wie die Leitung eines Restaurants oder eines Restaurantbereiches. Dazu gehören die Organisation vom Personaleinsatz sowie die Planung neuer Investitionen und verkaufsfördernder Aktionen. General Manager/innen (Gastronomie) übernehmen aber auch anspruchsvolle .
Die Gehäter General Manager (Gastronomie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden