Die Gehälter in Sankt Augustin
Die Stadt Sankt Augustin im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen liegt in der Nähe von Bonn. Da die Stadt an drei Bundesautobahnen, die A59, die A3 und die A560, sowie die B56 angebunden ist, ist das Fehlen eines Bahnhofes in Sankt Augustin kaum spürbar; der nächste Bahnhof ist in Menden. Vor allem in der Forschung hat sich Sankt Augustin einen Namen gemacht - bekannte Institute sind hier ansässig und bieten Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Auch Industriebetriebe - vor allem im Kunststoffbereich - und Handelsfirmen sind ansässig. Neben den allgemeinen und weiterführenden Schulen finden sich in Sankt Augustin die Philosophisch-Theologische Hochschule, die Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, sowie das Evangelische Fachseminar für Altenpflege.
Das Durchschnittsgehalt für Feinmechaniker - Feingerätebau in Sankt Augustin beträgt 2.144,89 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.805,29 | € 2.484,49 | € 2.144,89 |
Netto | € 1.226,38 | € 1.558,15 | € 1.392,27 |
Im Beruf Feinmechaniker/in - Feingerätebau wird heute nicht mehr ausgebildet. Der Nachfolgeberuf wird als Feinwerkmechaniker/in bezeichnet.
Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau arbeiten unter höchster Maß- und Formgenauigkeit. Sie sind in der Fertigung und Wartung feinmechanischer Geräte, Maschinen und auch kompletter feinmechanischer Maschinenanlagen tätig. Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau stellt Präzisionsgeräte für Meß- und Prüfaufgaben her oder feinmechanische Steuer- und Regelungsgeräte. Die Fertigung und Wartung der Geräte, Anlagen und Maschinen erfolgt auf der Basis technischer Unterlagen. Das Fertigen von einzelnen Bauteilen und das Einbringen der selbst gefertigten oder bereits vorgefertigten Bauteilen in die jeweiligen feinmechanischen Geräte und Maschinen wird ebenfalls von den Feinmechanikern/innen - Feingerätebau durchgeführt. Sie sind für die Auswahl der .
Die Gehäter Feinmechaniker - Feingerätebau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden