Die Gehälter in Backnang
Im schönen Bundesland Baden-Württemberg gelegen, gilt die Große Kreisstadt Backnang - übrigens nur rund zwanzig Minuten Autofahrt von Stuttgart entfernt - als die viertgrößte Stadt im Rems-Murr-Kreis. Zahlreiche Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche, aber auch für Erwachsene sind hier vorhanden. Dieses dürfte insbesondere auch die Arbeitnehmer freuen, die mit ihren Familien bzw. ihren Kindern nach Backnang kommen, um dort zu leben und zu arbeiten. Denn für qualifizierte Kinderbetreuungen ist hier überdies gesorgt. Auch in verkehrstechnischer Hinsicht wurde hier in den vergangenen Jahren sehr viel unternommen, so dass es auch für Pendler ein Leichtes ist, ihrer beruflichen Tätigkeit in Backnang bzw. in den umliegenden Städten und Gemeinden nachzugehen.
Das Durchschnittsgehalt für Feinmechaniker - Feingerätebau in Backnang beträgt 5.851,16 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.176,00 | € 10.526,32 | € 5.851,16 |
Netto | € 906,84 | € 5.894,84 | € 3.400,84 |
Im Beruf Feinmechaniker/in - Feingerätebau wird heute nicht mehr ausgebildet. Der Nachfolgeberuf wird als Feinwerkmechaniker/in bezeichnet.
Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau arbeiten unter höchster Maß- und Formgenauigkeit. Sie sind in der Fertigung und Wartung feinmechanischer Geräte, Maschinen und auch kompletter feinmechanischer Maschinenanlagen tätig. Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau stellt Präzisionsgeräte für Meß- und Prüfaufgaben her oder feinmechanische Steuer- und Regelungsgeräte. Die Fertigung und Wartung der Geräte, Anlagen und Maschinen erfolgt auf der Basis technischer Unterlagen. Das Fertigen von einzelnen Bauteilen und das Einbringen der selbst gefertigten oder bereits vorgefertigten Bauteilen in die jeweiligen feinmechanischen Geräte und Maschinen wird ebenfalls von den Feinmechanikern/innen - Feingerätebau durchgeführt. Sie sind für die Auswahl der .
Die Gehäter Feinmechaniker - Feingerätebau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden