Die Gehälter in Freiburg im Breisgau
Freiburg im Breisgau ist eine Großstadt im Süden von Deutschland und liegt eingebettet in einer wunderschönen Region beim Schwarzwald. Die Stadt mit den zahlreichen architektonisch wertvollen Bauwerken und Sehenswürdigkeiten, dem angenehmen Klima und dem reichhaltigen Kulturangebot ist ein starker Anziehungspunkt für zahlreiche Touristen. Die Stadt ist außerdem das wirtschaftlich bedeutende Zentrum der Region. Viele Beschäftigte sind im Dienstleistungsbereich tätig. Die Universitätsstadt ist auch ein wichtiger Forschungsstandort für Biotechnologien, Energie- und Medizintechnik. Die Stadt ist gut an das internationale Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen Bahnhof. Der Stadtverkehr wird vor Allem mit dem Auto oder mit der gut ausgebauten Stadtbahn erledigt.
Das Durchschnittsgehalt für Feinmechaniker - Feingerätebau in Freiburg im Breisgau beträgt 5.139,88 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.400,00 | € 7.879,76 | € 5.139,88 |
Netto | € 1.681,19 | € 4.304,57 | € 2.992,88 |
Im Beruf Feinmechaniker/in - Feingerätebau wird heute nicht mehr ausgebildet. Der Nachfolgeberuf wird als Feinwerkmechaniker/in bezeichnet.
Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau arbeiten unter höchster Maß- und Formgenauigkeit. Sie sind in der Fertigung und Wartung feinmechanischer Geräte, Maschinen und auch kompletter feinmechanischer Maschinenanlagen tätig. Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau stellt Präzisionsgeräte für Meß- und Prüfaufgaben her oder feinmechanische Steuer- und Regelungsgeräte. Die Fertigung und Wartung der Geräte, Anlagen und Maschinen erfolgt auf der Basis technischer Unterlagen. Das Fertigen von einzelnen Bauteilen und das Einbringen der selbst gefertigten oder bereits vorgefertigten Bauteilen in die jeweiligen feinmechanischen Geräte und Maschinen wird ebenfalls von den Feinmechanikern/innen - Feingerätebau durchgeführt. Sie sind für die Auswahl der .
Die Gehäter Feinmechaniker - Feingerätebau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden