Die Gehälter in Ostbevern
Ostbevern liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Kreis Warendorf. Die Entfernung zu Münster und Warendorf beträgt ungefähr 18 Kilometer. Ostbevern wird schon im Jahr 1088 das erste Mal urkundlich als „Beverne“ erwähnt. Ostbevern ist wirtschaftlich vor allem durch landwirtschaftliche Betriebe geprägt. Es sind aber auch einige mittelständische, verarbeitende Betriebe ansässig, welche Arbeitsplätze für die Region bieten. Besonders sehenswert ist die St.-Ambrosius Kirche. Das Schiff der Kirche wurde 1962 auf Grundlage einer kleinen gotischen Kirche aus dem 16. Jahrhundert erbaut. Ostbevern ist durch einen Haltepunkt an der Bahnlinie Münster-Osnabrück an das Schienennetz angeschlossen. Die Bundesstraße 51 stellt die Verbindung zu Münster und Osnabrück her.
Das Durchschnittsgehalt für Feinmechaniker - Feingerätebau in Ostbevern beträgt 1.666,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.333,33 | € 2.000,00 | € 1.666,67 |
Netto | € 1.050,45 | € 1.435,72 | € 1.243,09 |
Im Beruf Feinmechaniker/in - Feingerätebau wird heute nicht mehr ausgebildet. Der Nachfolgeberuf wird als Feinwerkmechaniker/in bezeichnet.
Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau arbeiten unter höchster Maß- und Formgenauigkeit. Sie sind in der Fertigung und Wartung feinmechanischer Geräte, Maschinen und auch kompletter feinmechanischer Maschinenanlagen tätig. Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau stellt Präzisionsgeräte für Meß- und Prüfaufgaben her oder feinmechanische Steuer- und Regelungsgeräte. Die Fertigung und Wartung der Geräte, Anlagen und Maschinen erfolgt auf der Basis technischer Unterlagen. Das Fertigen von einzelnen Bauteilen und das Einbringen der selbst gefertigten oder bereits vorgefertigten Bauteilen in die jeweiligen feinmechanischen Geräte und Maschinen wird ebenfalls von den Feinmechanikern/innen - Feingerätebau durchgeführt. Sie sind für die Auswahl der .
Die Gehäter Feinmechaniker - Feingerätebau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden