Die Gehälter in Pfronten
Pfronten liegt in der Schwäbischen Alb/Bayern nur unweit von der Österreichischen Grenze entfernt. Deshalb als Durchreiseort oder Zwischenstation sehr beliebt, allerdings zu unrecht nur mit flüchtigem Blick bedacht. Pfronten hat in näherer Umgebung gleich drei historisch wertvolle Burgen und auch die Wirtschaft sollte nicht vernachlässigt werden. Neben dem Tourismus, der ganz klar die Haupteinnahmequelle bildet, finden sich auch Produzenten für Feinmechanik und Optik, bzw. deren Zulieferer auf dem Gebiet der Stadt. Der Anschluss an die Außerfernbahn sorgt dann für den Weitertransport nach ganz Europa. Pfronten verfügt außerdem über ein eigenes, unabhängiges Schulsystem aus Grund- und Hauptschule und unterhält eine Partnerschaft mit der Französischen Stadt Thoiry.
Das Durchschnittsgehalt für Feinmechaniker - Feingerätebau in Pfronten beträgt 2.400,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.400,00 | € 2.400,00 | € 2.400,00 |
Netto | € 1.811,10 | € 1.811,10 | € 1.811,10 |
Im Beruf Feinmechaniker/in - Feingerätebau wird heute nicht mehr ausgebildet. Der Nachfolgeberuf wird als Feinwerkmechaniker/in bezeichnet.
Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau arbeiten unter höchster Maß- und Formgenauigkeit. Sie sind in der Fertigung und Wartung feinmechanischer Geräte, Maschinen und auch kompletter feinmechanischer Maschinenanlagen tätig. Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau stellt Präzisionsgeräte für Meß- und Prüfaufgaben her oder feinmechanische Steuer- und Regelungsgeräte. Die Fertigung und Wartung der Geräte, Anlagen und Maschinen erfolgt auf der Basis technischer Unterlagen. Das Fertigen von einzelnen Bauteilen und das Einbringen der selbst gefertigten oder bereits vorgefertigten Bauteilen in die jeweiligen feinmechanischen Geräte und Maschinen wird ebenfalls von den Feinmechanikern/innen - Feingerätebau durchgeführt. Sie sind für die Auswahl der .
Die Gehäter Feinmechaniker - Feingerätebau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden