Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Feinmechaniker - Feingerätebau in Berlin beträgt 2.070,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.440,00 | € 2.700,00 | € 2.070,00 |
Netto | € 1.050,71 | € 1.774,67 | € 1.412,69 |
Im Beruf Feinmechaniker/in - Feingerätebau wird heute nicht mehr ausgebildet. Der Nachfolgeberuf wird als Feinwerkmechaniker/in bezeichnet.
Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau arbeiten unter höchster Maß- und Formgenauigkeit. Sie sind in der Fertigung und Wartung feinmechanischer Geräte, Maschinen und auch kompletter feinmechanischer Maschinenanlagen tätig. Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau stellt Präzisionsgeräte für Meß- und Prüfaufgaben her oder feinmechanische Steuer- und Regelungsgeräte. Die Fertigung und Wartung der Geräte, Anlagen und Maschinen erfolgt auf der Basis technischer Unterlagen. Das Fertigen von einzelnen Bauteilen und das Einbringen der selbst gefertigten oder bereits vorgefertigten Bauteilen in die jeweiligen feinmechanischen Geräte und Maschinen wird ebenfalls von den Feinmechanikern/innen - Feingerätebau durchgeführt. Sie sind für die Auswahl der .
Die Gehäter Feinmechaniker - Feingerätebau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden