Die Gehälter in Bünde
Die Stadt Bünde liegt im Nordosten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, etwa 20 Kilometer entfernt von Bielefeld. Zwei Anschlussstellen an die Bundesautobahn A30 und eine gut ausgebaute Landstraße binden die Stadt gut an das deutsche Verkehrsnetz an. Sowohl mit Intercity als auch mit regionalen Zügen kann man vom Bahnhof Bünde weiterkommen, die innerstädtische Mobilität wird durch mehrere Stadtbuslinien ermöglicht. Die Wirtschaft in der Stadt ist gut entwickelt. Arbeitsstellen und Ausbildungsplätze kann man in der Tabakindustrie, der Küchenmöbelproduktion, der Baumaschinenherstellung und anderen Branchen finden. Ein großer Hersteller von Modellbausätzen hat in Bünde seine einzige Niederlassung. Auch der Tourismus ist durch das umliegende Kurgebiet gut ausgeprägt.
Das Durchschnittsgehalt für Feinmechaniker - Feingerätebau in Bünde beträgt 2.358,40 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.358,40 | € 2.358,40 | € 2.358,40 |
Netto | € 1.527,24 | € 1.527,24 | € 1.527,24 |
Im Beruf Feinmechaniker/in - Feingerätebau wird heute nicht mehr ausgebildet. Der Nachfolgeberuf wird als Feinwerkmechaniker/in bezeichnet.
Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau arbeiten unter höchster Maß- und Formgenauigkeit. Sie sind in der Fertigung und Wartung feinmechanischer Geräte, Maschinen und auch kompletter feinmechanischer Maschinenanlagen tätig. Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau stellt Präzisionsgeräte für Meß- und Prüfaufgaben her oder feinmechanische Steuer- und Regelungsgeräte. Die Fertigung und Wartung der Geräte, Anlagen und Maschinen erfolgt auf der Basis technischer Unterlagen. Das Fertigen von einzelnen Bauteilen und das Einbringen der selbst gefertigten oder bereits vorgefertigten Bauteilen in die jeweiligen feinmechanischen Geräte und Maschinen wird ebenfalls von den Feinmechanikern/innen - Feingerätebau durchgeführt. Sie sind für die Auswahl der .
Die Gehäter Feinmechaniker - Feingerätebau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden