Die Gehälter in Bad Hersfeld
Die Kreis- und Kurstadt Bad Hersfeld liegt im Bundesland Hessen. Ausgezeichnete Anbindung an das Schienennetz der Bahn, vom Regionalzug bis zum ICE, sorgen für Mobilität ohne eigenes Auto, den regionalen und innerstädtischen Verkehr regeln Busse verschiedener Linien. Das Zusammenspiel der drei Autobahnen A4, A7 und A5 mit den Bundesstraßen B27, B62 und B324 mach nicht nur die Verkehrslage optimal, sondern bietet auch die Voraussetzung für die erfolgte Niederlassung einiger Logistikunternehmen. Neben diesen bieten auch zahlreiche andere Firmen aus verschiedenen Branchen Arbeit und Ausbildungsmöglichkeiten - zum Beispiel Textilherstellung, Bauunternehmen, Elektronik und Buchhandel. Das Schulsystem ist vorbildlich und wird von Berufsschulen, Abendschulen und Akademien ergänzt.
Das Durchschnittsgehalt für Feinmechaniker - Feingerätebau in Bad Hersfeld beträgt 1.796,92 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 918,75 | € 2.675,08 | € 1.796,92 |
Netto | € 740,71 | € 1.777,36 | € 1.259,04 |
Im Beruf Feinmechaniker/in - Feingerätebau wird heute nicht mehr ausgebildet. Der Nachfolgeberuf wird als Feinwerkmechaniker/in bezeichnet.
Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau arbeiten unter höchster Maß- und Formgenauigkeit. Sie sind in der Fertigung und Wartung feinmechanischer Geräte, Maschinen und auch kompletter feinmechanischer Maschinenanlagen tätig. Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau stellt Präzisionsgeräte für Meß- und Prüfaufgaben her oder feinmechanische Steuer- und Regelungsgeräte. Die Fertigung und Wartung der Geräte, Anlagen und Maschinen erfolgt auf der Basis technischer Unterlagen. Das Fertigen von einzelnen Bauteilen und das Einbringen der selbst gefertigten oder bereits vorgefertigten Bauteilen in die jeweiligen feinmechanischen Geräte und Maschinen wird ebenfalls von den Feinmechanikern/innen - Feingerätebau durchgeführt. Sie sind für die Auswahl der .
Die Gehäter Feinmechaniker - Feingerätebau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden