Die Gehälter in Herrsching am Ammersee
Die Gemeinde Herrsching am Ammersee liegt im Bundesland Bayern und gehört zum Landkreis Starnberg. Nur 35 Kilometer entfernt befindet sich die bayrische Landeshauptstadt München. Durch die S-Bahn und Buslinien ist die Stadt sowohl nach München, als auch in andere Richtungen verbunden. Von Herrsching aus kann man in wenigen Kilometern Entfernung auf das ausgezeichnete Netz aller Straßen um München zugreifen. In der Gemeinde finden sich alle schulischen Einrichtungen bis zur Realschule. Das Gymnasium muss außerhalb besucht werden. Die Fachschule für öffentliche Verwaltung im Finanzwesen ist in Herrsching ansässig - dort absolvieren alle Beamten des gehobenen Dienstes in Bayern ihre Ausbildung. Der Tourismus ist der wichtigste Wirtschaftsfaktor.
Das Durchschnittsgehalt für Feinmechaniker - Feingerätebau in Herrsching am Ammersee beträgt 2.428,43 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.427,90 | € 2.428,95 | € 2.428,43 |
Netto | € 1.206,21 | € 1.231,09 | € 1.218,65 |
Im Beruf Feinmechaniker/in - Feingerätebau wird heute nicht mehr ausgebildet. Der Nachfolgeberuf wird als Feinwerkmechaniker/in bezeichnet.
Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau arbeiten unter höchster Maß- und Formgenauigkeit. Sie sind in der Fertigung und Wartung feinmechanischer Geräte, Maschinen und auch kompletter feinmechanischer Maschinenanlagen tätig. Der/die Feinmechaniker/in - Feingerätebau stellt Präzisionsgeräte für Meß- und Prüfaufgaben her oder feinmechanische Steuer- und Regelungsgeräte. Die Fertigung und Wartung der Geräte, Anlagen und Maschinen erfolgt auf der Basis technischer Unterlagen. Das Fertigen von einzelnen Bauteilen und das Einbringen der selbst gefertigten oder bereits vorgefertigten Bauteilen in die jeweiligen feinmechanischen Geräte und Maschinen wird ebenfalls von den Feinmechanikern/innen - Feingerätebau durchgeführt. Sie sind für die Auswahl der .
Die Gehäter Feinmechaniker - Feingerätebau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden