Die Gehälter in Regensburg
Die bayrische Stadt Regensburg, deren Altstadt zum UNESCO Welterbe zählt, ist ein kulturelles, aber auch ein wirtschaftliches Zentrum der Region. Neben den vielen denkmalgeschützten Bauwerken in der Innenstadt, bieten auch Theater, Museen und Musikdarbietungen kulturelle Abwechslung. Die Universitätsstadt bietet zahlreiche Bildungs- und Arbeitsplätze für die Gemeinden im Umkreis. Regensburg ist ein wichtiger Standort der Fahrzeugindustrie, profiliert sich aber auch im Maschinenbau und in landwirtschaftsnahen Bereichen. In Regensburg gibt es aber auch einige Einrichtungen der Hochtechnologie. Regensburg bildet einen Knoten des Autobahnnetzes und besitzt auch einen Bahnhof. Auch der große Donauhafen spielt vor allem beim Frachtumschlag eine bedeutende, wirtschaftliche Rolle für die Region.
Das Durchschnittsgehalt für Assistenzzahnarzt in Regensburg beträgt 3.838,85 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.649,12 | € 4.028,57 | € 3.838,85 |
Netto | € 2.463,06 | € 2.473,88 | € 2.468,47 |
Die Ausübung des Berufs als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) setzt ein entsprechendes Studium der Dentalmedizin an der Uni und die zahnärztliche Approbation voraus. Des Weiteren gelten die Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes, die für den Beruf als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) ebenfalls vorausgesetzt sind.
Assistenzzahnarzte/-ärztinnen (Uni) können sowohl in den zahnmedizinischen Kliniken arbeiten, als auch in privaten Zahnarztpraxen. In den zahnmedizinischen Kliniken unterstehen sie dem/der jeweiligen Chefarzt/-ärztin oder dem Oberarzt/-ärztin. In den privaten Zahnarztpraxen sind sie dem/der jeweiligen Zahnarzt/-ärztin unterstellt und übernehmen unterstützende Arbeiten. Der/die Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) übernimmt in der Regel prophylaktische Maßnahmen, wie das Entfernen von Zahnstein oder Zahnbelag und führen die professionelle Zahnreinigung zur Parodontose Prophylaxe .
Die Gehäter Assistenzzahnarzt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden