Die Gehälter in Fürstenfeldbruck
Die große Kreisstadt Fürstenfeldbruck liegt etwa 25 Kilometer entfernt von der bayerischen Landeshauptstadt München. Man erreicht sie über die Bundesautobahnen A8 und A96, sowie die Bundesstraßen B2 und B471. Die Münchner S-Bahn S2 führt bis Fürstenfeldbruck, und auch Busse und Schienenfahrzeuge versorgen die Stadt. Die Halbleiterindustrie hat sich hier besonders zahlreich niedergelassen, aber auch eine Brauerei und andere Firmen, wie ein bekannter Getränkehersteller, haben hier ihre Zweigstellen. Auch die deutsche Bundeswehr bietet Arbeitsplätze in Fürstenfeldbruck. Neben allen erforderlichen Schulen, die ein gutes Schulsystem aufweisen, bietet die Stadt eine Volkshochschule für Kurse der Erwachsenenbildung, die Kommissarsschule der Polizei, BOS und FOS und weitere.
Das Durchschnittsgehalt für Assistenzzahnarzt in Fürstenfeldbruck beträgt 2.520,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.040,00 | € 4.000,00 | € 2.520,00 |
Netto | € 930,54 | € 2.701,30 | € 1.815,92 |
Die Ausübung des Berufs als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) setzt ein entsprechendes Studium der Dentalmedizin an der Uni und die zahnärztliche Approbation voraus. Des Weiteren gelten die Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes, die für den Beruf als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) ebenfalls vorausgesetzt sind.
Assistenzzahnarzte/-ärztinnen (Uni) können sowohl in den zahnmedizinischen Kliniken arbeiten, als auch in privaten Zahnarztpraxen. In den zahnmedizinischen Kliniken unterstehen sie dem/der jeweiligen Chefarzt/-ärztin oder dem Oberarzt/-ärztin. In den privaten Zahnarztpraxen sind sie dem/der jeweiligen Zahnarzt/-ärztin unterstellt und übernehmen unterstützende Arbeiten. Der/die Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) übernimmt in der Regel prophylaktische Maßnahmen, wie das Entfernen von Zahnstein oder Zahnbelag und führen die professionelle Zahnreinigung zur Parodontose Prophylaxe .
Die Gehäter Assistenzzahnarzt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden