Die Gehälter in Bad Neuenahr-Ahrweiler
In dem Landkreis Ahrweiler befindet sich die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, gelegen in dem Bundesland Rheinland-Pfalz. In Bad Neuenahr-Ahrweiler hat sich in den letzten Jahren eine Vielzahl von verschiedenen Unternehmen niedergelassen. Hierbei handelt es sich um Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen, wie zum Beispiel aus dem Handwerk und dem Handel. Jedoch handelt es sich hierbei um Betriebe, die nur wenige Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Auch wenn ein Großteil der Einheimischen in Bad Neuenahr-Ahrweiler direkt arbeitet, ist auch die Zahl der Pendler in die umliegenden Städte nicht gerade gering. Im Großen und Ganzen kann man nicht von einem stabilen Arbeitsmarkt ausgehen und so kommt es vor allem saisonal zu sehr großen Schwankungen.
Das Durchschnittsgehalt für Assistenzzahnarzt in Bad Neuenahr-Ahrweiler beträgt 4.252,08 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.008,33 | € 4.495,83 | € 4.252,08 |
Netto | € 2.539,47 | € 2.757,37 | € 2.648,42 |
Die Ausübung des Berufs als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) setzt ein entsprechendes Studium der Dentalmedizin an der Uni und die zahnärztliche Approbation voraus. Des Weiteren gelten die Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes, die für den Beruf als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) ebenfalls vorausgesetzt sind.
Assistenzzahnarzte/-ärztinnen (Uni) können sowohl in den zahnmedizinischen Kliniken arbeiten, als auch in privaten Zahnarztpraxen. In den zahnmedizinischen Kliniken unterstehen sie dem/der jeweiligen Chefarzt/-ärztin oder dem Oberarzt/-ärztin. In den privaten Zahnarztpraxen sind sie dem/der jeweiligen Zahnarzt/-ärztin unterstellt und übernehmen unterstützende Arbeiten. Der/die Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) übernimmt in der Regel prophylaktische Maßnahmen, wie das Entfernen von Zahnstein oder Zahnbelag und führen die professionelle Zahnreinigung zur Parodontose Prophylaxe .
Die Gehäter Assistenzzahnarzt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden