Die Gehälter in Pocking
Die Stadt Pocking liegt im Landkreis Passau in Niederbayern. Neben der Landwirtschaft - vor allem der Pferdezucht - und dem Kiesabbau in einigen Kiesgruben, sind viele kleine und mittelständische Betriebe aus Einzelhandel und Handwerk in der Stadt angesiedelt. Die Nähe zum Gebiet des Bäderdreiecks Bad Füssing-Bad Birnbach-Bad Griesbach bietet auch ein gewisses Potential in Gastronomie und Tourismus. Pocking ist durch die Autobahn A3 an das deutsche Straßennetz angebunden - weiterführend nach Österreich. Die Bundesstraßen B12 und B388 sowie ein ausgewogenes Bus- und Bahnnetz tun ein Übriges, um die Stadt leicht erreichbar zu machen. Neben einem soliden Schulangebot für alle Bildungsansprüche kann Pocking eine Volkshochschule und eine Musikschule anbieten.
Das Durchschnittsgehalt für Assistenzzahnarzt in Pocking beträgt 2.388,58 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.262,86 | € 2.514,29 | € 2.388,58 |
Netto | € 1.514,62 | € 1.646,47 | € 1.580,55 |
Die Ausübung des Berufs als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) setzt ein entsprechendes Studium der Dentalmedizin an der Uni und die zahnärztliche Approbation voraus. Des Weiteren gelten die Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes, die für den Beruf als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) ebenfalls vorausgesetzt sind.
Assistenzzahnarzte/-ärztinnen (Uni) können sowohl in den zahnmedizinischen Kliniken arbeiten, als auch in privaten Zahnarztpraxen. In den zahnmedizinischen Kliniken unterstehen sie dem/der jeweiligen Chefarzt/-ärztin oder dem Oberarzt/-ärztin. In den privaten Zahnarztpraxen sind sie dem/der jeweiligen Zahnarzt/-ärztin unterstellt und übernehmen unterstützende Arbeiten. Der/die Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) übernimmt in der Regel prophylaktische Maßnahmen, wie das Entfernen von Zahnstein oder Zahnbelag und führen die professionelle Zahnreinigung zur Parodontose Prophylaxe .
Die Gehäter Assistenzzahnarzt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden