Die Gehälter in Erlangen
Die bayrische Stadt Erlangen hat eine lange Geschichte als Industrie-, Garnisons- und Universitätsstadt, was sich in zahlreichen Sehenswürdigkeiten verdeutlicht. Heute kann Erlangen als Zentrum der Hochtechnologie und der Forschung angesehen werden. Vor allem im Bereich der Medizintechnik sind zahlreiche namhafte Unternehmen in der Stadt ansässig. Zudem befinden sich zahlreiche Universitätskliniken in der Stadt. Mehrere Unternehmen in Erlangen sind auch in der Energiewirtschaft tätig. Erlangen liegt am Main-Donau-Kanal und betreibt hier auch einen Hafen, in dem zahlreiche Güter umgeschlagen werden. Für die Sicherung des Nahverkehrs sorgen mehrere Omnibuslinien. Erlangen besitzt einen Bahnhof. Für internationale Flugverbindungen wird der nächstgelegene Flughafen Nürnberg benutzt.
Das Durchschnittsgehalt für Assistenzzahnarzt in Erlangen beträgt 3.278,10 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.548,39 | € 5.007,80 | € 3.278,10 |
Netto | € 1.124,45 | € 2.667,11 | € 1.895,78 |
Die Ausübung des Berufs als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) setzt ein entsprechendes Studium der Dentalmedizin an der Uni und die zahnärztliche Approbation voraus. Des Weiteren gelten die Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes, die für den Beruf als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) ebenfalls vorausgesetzt sind.
Assistenzzahnarzte/-ärztinnen (Uni) können sowohl in den zahnmedizinischen Kliniken arbeiten, als auch in privaten Zahnarztpraxen. In den zahnmedizinischen Kliniken unterstehen sie dem/der jeweiligen Chefarzt/-ärztin oder dem Oberarzt/-ärztin. In den privaten Zahnarztpraxen sind sie dem/der jeweiligen Zahnarzt/-ärztin unterstellt und übernehmen unterstützende Arbeiten. Der/die Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) übernimmt in der Regel prophylaktische Maßnahmen, wie das Entfernen von Zahnstein oder Zahnbelag und führen die professionelle Zahnreinigung zur Parodontose Prophylaxe .
Die Gehäter Assistenzzahnarzt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden