Die Gehälter in Mörfelden-Walldorf
Die Stadt Mörfelden-Walldorf liegt im Rhein-Main-Gebiet in Hessen. Alle Schulen, die für eine solide Versorgung der Jugend in allen Bildungsrichtungen von Nöten sind, kann die Stadt vorweisen. Daneben findet man ein privates Forschungsinstitut für Medizin und Ernährung, sowie eine Akademie für Humanistische Evolution. Über die Bundessstraßen B44 und B486, sowie die Bundesautobahn A67, die in der Nähe verläuft, ist Mörfelden-Walldorf gut an das deutsche Straßennetz angebunden. Neben der Gastronomie und dem Dienstleistungsgewerbe finden sich einige Betriebe in der IT-Branche, dem Großhandel, sowie im Sektor der produzierenden Industrie, mit den Schwerpunkten Nahrungs- und Genussmittel, Chemie, Fahrzeug- und Maschinenbau, Schmuck und Spielwaren.
Das Durchschnittsgehalt für Assistenzzahnarzt in Mörfelden-Walldorf beträgt 4.950,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 900,00 | € 9.000,00 | € 4.950,00 |
Netto | € 617,08 | € 4.609,30 | € 2.613,19 |
Die Ausübung des Berufs als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) setzt ein entsprechendes Studium der Dentalmedizin an der Uni und die zahnärztliche Approbation voraus. Des Weiteren gelten die Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes, die für den Beruf als Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) ebenfalls vorausgesetzt sind.
Assistenzzahnarzte/-ärztinnen (Uni) können sowohl in den zahnmedizinischen Kliniken arbeiten, als auch in privaten Zahnarztpraxen. In den zahnmedizinischen Kliniken unterstehen sie dem/der jeweiligen Chefarzt/-ärztin oder dem Oberarzt/-ärztin. In den privaten Zahnarztpraxen sind sie dem/der jeweiligen Zahnarzt/-ärztin unterstellt und übernehmen unterstützende Arbeiten. Der/die Assistenzzahnarzt/-ärztin (Uni) übernimmt in der Regel prophylaktische Maßnahmen, wie das Entfernen von Zahnstein oder Zahnbelag und führen die professionelle Zahnreinigung zur Parodontose Prophylaxe .
Die Gehäter Assistenzzahnarzt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden