Die zu liefernde Ware muss dabei sachgemäß und sicher verstaut sowie in der richtigen Reihenfolge im Fahrzeug angeordnet werden. Beifahrer/-innen sind oft bei der Post, bei privaten Paket-und Zustelldiensten, Kurierdienst und in der freien Wirtschaft zu finden. Auch bei Einzelhandelsunternehmen wir Bäckereien oder Lebensmittelgeschäften "auf Rädern" oder in den Bereichen der Tiefkühlkost sind Beifahrer/ -innen häufig im Dienst. Auch in sozialen Diensten werden sie eingesetzt, "Essen auf Rädern" wird häufig von Beifahrern ausgeteilt oder sie helfen Senioren beim Ein-und Aussteigen für einen Transport. Ist der Beifahrer/ die Beifahrerin im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, dann löst er auch Kraftfahrer ab, die nach Ablauf der gesetzlichen Fahrzeit am Lenkrad eine Pause einlegen müssen. Als Beifahrer/ -in ist keine gesetzlich .
Wie viel Beifahrer (Kraftfahrer), Ergebnis Beifahrer (Kraftfahrer)?
vorgeschriebene Ausbildung notwenig - es sei denn man löst den Fahrer am Lenkrad ab, dann ist natürlich die für das Fahrzeug vorgeschriebene Fahrerlaubnis nötig. Beifahrer/ -innen werden fast immer firmenintern geschult und auf ihre zukünftige Tätigkeit vorbereitet.
Die Gehäter Beifahrer (Kraftfahrer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Insbesondere bei Möbelspeditionen werden Beifahrer eingesetzt, wenn es heißt, später große oder schwere Möbel auszuladen. Dafür ist natürlich eine hohe körperliche Einsatzbereitschaft ein unbedingtes Muss. Ein Beifahrer/ eine Beifahrerin kümmert sich auch um die Route: Das heißt, falls kein Navigationssystem vorhanden, lotst er "seinen" Fahrer nach Karte sicher durch den Verkehr. Je nach Unternehmen muss man als Beifahrer oft in den frühen Morgenstunden aufstehen, im Kurierdienst wird sogar häufig nachts gefahren. Mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ist zu rechnen, ein gutes Allgemeinauftreten und Freundlichkeit zu den Kunden sind gefragt. Als Beifahrer/ -in verdient man sicherlich keine Millionen, die Stundenlöhne differieren nach Einsatzort, -gebiet und den Möglichkeiten, für die Beifahrer benötigt werden. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden