Die Gehälter in Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach liegt in Nordrhein Westfalen im Osten von Köln. Die Stadt besitzt einige Sehenswürdigkeiten, wie Schlösser, Kirchen oder das Rathaus von Bensberg mit der Burganlage. Die Wirtschaft der Stadt ist stark von der Lebensmittelindustrie geprägt. Aber auch das Verlagswesen ist vertreten. In der Medienlandschaft sind ein Radiosender und mehrere regionale Zeitschriften vertreten. Auch einige zentrale Verwaltungsorgane befinden sich in der Stadt. Die Stadt Bergisch Gladbach ist an das Autobahnnetz angeschlossen. Bergisch Gladbach besitzt auch einen Bahnhof, mit dem der Fernverkehr wahrgenommen werden kann. In der Stadt sind Busse und die Stadtbahn unterwegs. Der nächste Flughafen befindet sich in Köln.
Das Durchschnittsgehalt für Stationshelfer - Krankenpflege in Bergisch Gladbach beträgt 1.356,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 812,50 | € 1.900,17 | € 1.356,34 |
Netto | € 643,72 | € 1.513,50 | € 1.078,61 |
Für den Beruf als Stationshelfer/in - Krankenpflege ist keine spezielle Ausbildung vorausgesetzt. In diesem Beruf erfolgt eine direkte Einarbeitung in die zu übernehmenden Aufgaben direkt mit Arbeitsbeginn.
Auf jeden Fall sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege einige Kompetenzen mitbringen, um in diesem Beruf bestehen zu können. Hier gehören Geduld, psychisches Einfühlungsvermögen, körperliche Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein dazu. Neben diesen Kompetenzen sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege die richtige Balance zwischen der entsprechenden Nähe und der professionellen Distanz gegenüber den Patienten finden. Mögliche Arbeitsplätze stehen für den/die Stationshelfer/in - Krankenpflege in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien, Pflegeheimen und auch bei ambulanten Pflegestationen zur Verfügung. Die Hauptaufgabe des/r Stationshelfers/in - Krankenpflege liegt sicherlich in der Unterstützung der Pflegefachkräfte, damit .
Die Gehäter Stationshelfer - Krankenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden