Die Gehälter in Flensburg
Flensburg liegt im Norden Deutschlands an der dänischen Grenze. Die Stadt ist Sitz zahlreicher Zentralverwaltungsorgane. Die Wirtschaft der Stadt ist sehr stark auf den Export konzentriert. Namhafte Handelsunternehmen, die mitunter international tätig sind, sind hier angesiedelt. Auch die Maschinenbau- und IT-Sektoren sind gut vertreten. Viele Studenten besuchen die Universität der Stadt und auch die anderen Bildungseinrichtungen ziehen Bewohner der Region an. Die Stadt ist generell maritim geprägt. Auch die Marineschule der deutschen Marine befindet sich hier. Die Stadt Flensburg ist an das Autobahnnetz angebunden. Auch ein Bahnhof ist vorhanden. Es gibt außerdem einige Fährverbindungen in andere Hafenstädte und nach Dänemark.
Das Durchschnittsgehalt für Stationshelfer - Krankenpflege in Flensburg beträgt 1.500,80 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.465,60 | € 1.536,00 | € 1.500,80 |
Netto | € 1.169,20 | € 1.225,34 | € 1.197,27 |
Für den Beruf als Stationshelfer/in - Krankenpflege ist keine spezielle Ausbildung vorausgesetzt. In diesem Beruf erfolgt eine direkte Einarbeitung in die zu übernehmenden Aufgaben direkt mit Arbeitsbeginn.
Auf jeden Fall sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege einige Kompetenzen mitbringen, um in diesem Beruf bestehen zu können. Hier gehören Geduld, psychisches Einfühlungsvermögen, körperliche Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein dazu. Neben diesen Kompetenzen sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege die richtige Balance zwischen der entsprechenden Nähe und der professionellen Distanz gegenüber den Patienten finden. Mögliche Arbeitsplätze stehen für den/die Stationshelfer/in - Krankenpflege in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien, Pflegeheimen und auch bei ambulanten Pflegestationen zur Verfügung. Die Hauptaufgabe des/r Stationshelfers/in - Krankenpflege liegt sicherlich in der Unterstützung der Pflegefachkräfte, damit .
Die Gehäter Stationshelfer - Krankenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden