Die Gehälter in Bad Schönborn
Die Stadt Schlüchten liegt im Main-Kinzig-Kreis, im Bundesland Hessen. Fulda liegt zirka 30 Kilometer entfernt. Im Norden grenzt Schlüchten an die Gemeinden Flieder und Kalbach. Sehr gut zu erreichen ist die Stadt durch die Bundesautobahn A66, die in Richtung Frankfurt am Main verläuft. Schlüchten verfügt auch über ein sehr gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln. Es gibt vor Ort einige Grundschulen und Berufsschulen sowie eine Kreisvolkshochschule. Die heimische Infrastruktur bietet zahlreiche Möglichkeiten für Arbeitssuchende. Allein durch den Tourismus und die vielen Kurgäste gibt es viele Dienstleister und mittelständische Unternehmern. Ein sehr großes Standbein in Schlüchten liegt noch in der Landwirtschaft.
Das Durchschnittsgehalt für Stationshelfer - Krankenpflege in Bad Schönborn beträgt 1.743,24 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.743,24 | € 1.743,24 | € 1.743,24 |
Netto | € 1.289,32 | € 1.289,32 | € 1.289,32 |
Für den Beruf als Stationshelfer/in - Krankenpflege ist keine spezielle Ausbildung vorausgesetzt. In diesem Beruf erfolgt eine direkte Einarbeitung in die zu übernehmenden Aufgaben direkt mit Arbeitsbeginn.
Auf jeden Fall sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege einige Kompetenzen mitbringen, um in diesem Beruf bestehen zu können. Hier gehören Geduld, psychisches Einfühlungsvermögen, körperliche Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein dazu. Neben diesen Kompetenzen sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege die richtige Balance zwischen der entsprechenden Nähe und der professionellen Distanz gegenüber den Patienten finden. Mögliche Arbeitsplätze stehen für den/die Stationshelfer/in - Krankenpflege in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien, Pflegeheimen und auch bei ambulanten Pflegestationen zur Verfügung. Die Hauptaufgabe des/r Stationshelfers/in - Krankenpflege liegt sicherlich in der Unterstützung der Pflegefachkräfte, damit .
Die Gehäter Stationshelfer - Krankenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden