Die Gehälter in Mayen
Mayen liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz im Landkreis Mayen-Koblenz. Mayen ist von den Erhebungen der Eifel umgeben. Schon zur Zeit der Römer war Mayen ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Vor allem Keramikwerkstätten waren hier bis ins Mittelalter angesiedelt. Deren Produkte wurden in ganz Mitteleuropa verkauft. Die Steinbrüche im Umfeld der Stadt lieferten Basalt zur Herstellung von Mühlsteinen und Tuff zur Sarkophagherstellung. Mayen wurde 847 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Mayen verfügt über eine schöne Fußgängerzone mit zahlreichen Einzelhandelsgeschäften. Die hier angesiedelte Karton-, Schiefer- und Basaltlavaindustrie sorgt für Arbeitsplätze. Die Nähe zur A 61 und zur A 48, sowie ein gut ausgebautes Eisenbahn- und Busnetz ermöglichen eine optimale verkehrstechnische Anbindung von Mayen.
Das Durchschnittsgehalt für Stationshelfer - Krankenpflege in Mayen beträgt 1.347,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.344,00 | € 1.350,00 | € 1.347,00 |
Netto | € 816,67 | € 905,85 | € 861,26 |
Für den Beruf als Stationshelfer/in - Krankenpflege ist keine spezielle Ausbildung vorausgesetzt. In diesem Beruf erfolgt eine direkte Einarbeitung in die zu übernehmenden Aufgaben direkt mit Arbeitsbeginn.
Auf jeden Fall sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege einige Kompetenzen mitbringen, um in diesem Beruf bestehen zu können. Hier gehören Geduld, psychisches Einfühlungsvermögen, körperliche Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein dazu. Neben diesen Kompetenzen sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege die richtige Balance zwischen der entsprechenden Nähe und der professionellen Distanz gegenüber den Patienten finden. Mögliche Arbeitsplätze stehen für den/die Stationshelfer/in - Krankenpflege in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien, Pflegeheimen und auch bei ambulanten Pflegestationen zur Verfügung. Die Hauptaufgabe des/r Stationshelfers/in - Krankenpflege liegt sicherlich in der Unterstützung der Pflegefachkräfte, damit .
Die Gehäter Stationshelfer - Krankenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden