Die Gehälter in Bad Liebenstein
Bei Bad Liebenstein handelt es sich noch heute um einen der wohl bekanntesten Kurorte in dem Bundesland Thüringen und so ist der Ort überwiegend durch den Tourismus in den verschiedensten Formen geprägt. Bad Liebenstein befindet sich in dem Naturpark Thüringer Wald und wurde vor allem auf nationaler Ebene durch die Meiniger Herzogsfamilie bekannt. In DDR handelte es sich hierbei zudem um den Herzkurort der Region. Zudem befindet sich in Bad Liebenstein die erste Keksfabrik Thüringens und noch heute handelt es sich hierbei um eines der wohl traditionellsten Unternehmen in Bad Liebenstein. Neben der Keksfabrik beherbergt Bad Liebenstein aber auch ein Leuchtstoffwerk.
Das Durchschnittsgehalt für Stationshelfer - Krankenpflege in Bad Liebenstein beträgt 1.563,71 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.450,00 | € 1.677,42 | € 1.563,71 |
Netto | € 1.105,11 | € 1.282,12 | € 1.193,62 |
Für den Beruf als Stationshelfer/in - Krankenpflege ist keine spezielle Ausbildung vorausgesetzt. In diesem Beruf erfolgt eine direkte Einarbeitung in die zu übernehmenden Aufgaben direkt mit Arbeitsbeginn.
Auf jeden Fall sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege einige Kompetenzen mitbringen, um in diesem Beruf bestehen zu können. Hier gehören Geduld, psychisches Einfühlungsvermögen, körperliche Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein dazu. Neben diesen Kompetenzen sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege die richtige Balance zwischen der entsprechenden Nähe und der professionellen Distanz gegenüber den Patienten finden. Mögliche Arbeitsplätze stehen für den/die Stationshelfer/in - Krankenpflege in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien, Pflegeheimen und auch bei ambulanten Pflegestationen zur Verfügung. Die Hauptaufgabe des/r Stationshelfers/in - Krankenpflege liegt sicherlich in der Unterstützung der Pflegefachkräfte, damit .
Die Gehäter Stationshelfer - Krankenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden