Die Gehälter in Rüsselsheim
Die Stadt Rüsselsheim liegt im Bundesland Hessen und gehört zum Landkreis Groß-Gerau. Der zugehörige Regierungsbezirk ist Darmstadt. Wer in Rüsselsheim ans Ziel kommen möchte, der kann dies entweder mit dem Bus, mit der Bahn oder dem eigenen PKW erreichen. Die Bus- und Bahnstrecken sind gut ausgebaut und verschiedene Bundesstraßen und Autobahnen befinden sich in der Nähe. Das größte Unternehmen der Stadt ist der Automobilhersteller Opel. Er stellt zudem sehr viele Arbeitsplätze für die Menschen der Region. In Rüsselsheim wird immer wieder darauf geachtet, die Wirtschaft zu fördern, sofern dies möglich ist. Hierdurch möchte man erreichen, dass die Wirtschaft weiterhin stabil bleibt.
Das Durchschnittsgehalt für Stationshelfer - Krankenpflege in Rüsselsheim beträgt 2.310,35 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.172,41 | € 2.448,28 | € 2.310,35 |
Netto | € 1.527,31 | € 1.674,54 | € 1.600,93 |
Für den Beruf als Stationshelfer/in - Krankenpflege ist keine spezielle Ausbildung vorausgesetzt. In diesem Beruf erfolgt eine direkte Einarbeitung in die zu übernehmenden Aufgaben direkt mit Arbeitsbeginn.
Auf jeden Fall sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege einige Kompetenzen mitbringen, um in diesem Beruf bestehen zu können. Hier gehören Geduld, psychisches Einfühlungsvermögen, körperliche Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein dazu. Neben diesen Kompetenzen sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege die richtige Balance zwischen der entsprechenden Nähe und der professionellen Distanz gegenüber den Patienten finden. Mögliche Arbeitsplätze stehen für den/die Stationshelfer/in - Krankenpflege in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien, Pflegeheimen und auch bei ambulanten Pflegestationen zur Verfügung. Die Hauptaufgabe des/r Stationshelfers/in - Krankenpflege liegt sicherlich in der Unterstützung der Pflegefachkräfte, damit .
Die Gehäter Stationshelfer - Krankenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden