Die Gehälter in Saarbrücken
Saarbrücken ist das Zentrum des Saarlandes und liegt an der Grenze zu Frankreich. In Saarbrücken befinden sich einige national und international tätige Unternehmen. Vorrangig ist die Fahrzeugindustrie und der Finanzsektor zu nennen. Auch wichtige Handelsbetriebe haben Niederlassungen in der Stadt. Die Medienlandschaft der Stadt wird durch regionale Zeitungen, TV- und Radiosender geprägt. Mehrere Verwaltungsbehörden des Bundeslandes befinden sich in Saarbrücken. Die Stadt Saarbrücken ist Universitätsstadt und besitzt mehrere Hochschulen und auch Forschungseinrichtungen. Die Stadt bietet ein umfangreiches Kulturleben mit Theatern und Museen. Die Stadt besitzt einen internationalen Flughafen und einen Bahnhof, der als Drehkreuz fungiert. In der Stadt verkehren eine Stadtbahn und Busse.
Das Durchschnittsgehalt für Stationshelfer - Krankenpflege in Saarbrücken beträgt 1.742,03 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 774,58 | € 2.709,47 | € 1.742,03 |
Netto | € 520,48 | € 1.903,90 | € 1.212,19 |
Für den Beruf als Stationshelfer/in - Krankenpflege ist keine spezielle Ausbildung vorausgesetzt. In diesem Beruf erfolgt eine direkte Einarbeitung in die zu übernehmenden Aufgaben direkt mit Arbeitsbeginn.
Auf jeden Fall sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege einige Kompetenzen mitbringen, um in diesem Beruf bestehen zu können. Hier gehören Geduld, psychisches Einfühlungsvermögen, körperliche Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein dazu. Neben diesen Kompetenzen sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege die richtige Balance zwischen der entsprechenden Nähe und der professionellen Distanz gegenüber den Patienten finden. Mögliche Arbeitsplätze stehen für den/die Stationshelfer/in - Krankenpflege in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien, Pflegeheimen und auch bei ambulanten Pflegestationen zur Verfügung. Die Hauptaufgabe des/r Stationshelfers/in - Krankenpflege liegt sicherlich in der Unterstützung der Pflegefachkräfte, damit .
Die Gehäter Stationshelfer - Krankenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden