Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Stationshelfer - Krankenpflege in Berlin beträgt 1.870,75 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 940,00 | € 2.801,50 | € 1.870,75 |
Netto | € 743,73 | € 1.755,24 | € 1.249,49 |
Für den Beruf als Stationshelfer/in - Krankenpflege ist keine spezielle Ausbildung vorausgesetzt. In diesem Beruf erfolgt eine direkte Einarbeitung in die zu übernehmenden Aufgaben direkt mit Arbeitsbeginn.
Auf jeden Fall sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege einige Kompetenzen mitbringen, um in diesem Beruf bestehen zu können. Hier gehören Geduld, psychisches Einfühlungsvermögen, körperliche Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein dazu. Neben diesen Kompetenzen sollte ein/e Stationshelfer/in - Krankenpflege die richtige Balance zwischen der entsprechenden Nähe und der professionellen Distanz gegenüber den Patienten finden. Mögliche Arbeitsplätze stehen für den/die Stationshelfer/in - Krankenpflege in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien, Pflegeheimen und auch bei ambulanten Pflegestationen zur Verfügung. Die Hauptaufgabe des/r Stationshelfers/in - Krankenpflege liegt sicherlich in der Unterstützung der Pflegefachkräfte, damit .
Die Gehäter Stationshelfer - Krankenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden