Die Gehälter in Gummersbach
Die Stadt Gummersbach liegt im größten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Oberbergischen Kreis und zum Regierungsbezirk Köln. Die Bildungsmöglichkeiten der hier lebenden Menschen sind sehr vielseitig. Neben zahlreichen allgemeinbildenden Schulen, wie Grundschule oder Gymnasium befinden sich hier auch zahlreiche Berufsschulen und Hochschulen. Zu den Hochschulen gehört beispielsweise die Fachhochschule Köln, die in Gummersbach einen Campus hat. Außerdem findet man hier die Musikschule Gummersbach e.V. sowie die Volkshochschule Gummersbach, die vor allem für die Bildung der Erwachsenen zuständig ist. Vor allem für Familien mit Kindern ist diese Stadt demnach sehr interessant. Auch zahlreiche Freizeiteinrichtungen lassen sich in Gummersbach finden.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftshelfer in Gummersbach beträgt 2.369,70 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 800,00 | € 3.939,39 | € 2.369,70 |
Netto | € 706,00 | € 2.206,88 | € 1.456,44 |
Für die 2 bis 3 jährige Ausbildung ist meist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich, wobei auch unter Umständen Hauptschulabsolventen eine Ausbildungsstelle als Hauswirtschaftshelfer/in erhalten können. Weiter ist die Vorlage eines entsprechenden Gesundheitszeugnisses eine Voraussetzung für die Ausbildungsstelle, da in diesem Beruf auch die Lagerung und Bearbeitung von Lebensmitteln ausgeführt werden muss.
Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kann in den vielen Bereichen des Sozialwesens in Alten- und Pflegeheimen beschäftigt sein, bei ambulanten sozialen Diensten oder auch in Privathaushalten. Des Weiteren werden Hauswirtschaftshelfer/innen auch in Hotels, Pensionen, Jugendheimen, Ferienheimen oder in Jugendherbergen angestellt. Auch Arbeiten in Krankenhäusern sind für Hauswirtschaftshelfer/innen möglich. Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kümmert sich um die komplette Haushaltsführung in den Privathaushalten .
Die Gehäter Hauswirtschaftshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden