Die Gehälter in Ludwigshafen am Rhein
Ludwigshafen am Rhein gehört zu den Großstädten in Rheinland-Pfalz. Ludwigshafen am Rhein ist ein bedeutender Chemiestandort, in dem mehrere große und auch international tätige Chemieunternehmen ihren Sitz haben. Auch die Pharmaindustrie ist hier ansässig. Weitere Betriebe sind in der Elektrotechnik oder auch im logistischen Bereich tätig, denen der bedeutende Hafen am Rhein eine gute Grundlage bietet. Ludwigshafen am Rhein ist auch ein wichtiges Bildungszentrum für die umliegenden Gemeinden. Das kulturelle Leben der Stadt wird durch mehrere Museen und Theater geprägt. Ludwigshafen am Rhein hat einen Bahnhof und ist an das Autobahnsystem angeschlossen. Ein dichtes Straßenbahn- und Bussystem versorgt den Nahverkehrsbedarf.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftshelfer in Ludwigshafen am Rhein beträgt 1.061,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 790,83 | € 1.332,00 | € 1.061,42 |
Netto | € 628,54 | € 1.062,64 | € 845,59 |
Für die 2 bis 3 jährige Ausbildung ist meist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich, wobei auch unter Umständen Hauptschulabsolventen eine Ausbildungsstelle als Hauswirtschaftshelfer/in erhalten können. Weiter ist die Vorlage eines entsprechenden Gesundheitszeugnisses eine Voraussetzung für die Ausbildungsstelle, da in diesem Beruf auch die Lagerung und Bearbeitung von Lebensmitteln ausgeführt werden muss.
Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kann in den vielen Bereichen des Sozialwesens in Alten- und Pflegeheimen beschäftigt sein, bei ambulanten sozialen Diensten oder auch in Privathaushalten. Des Weiteren werden Hauswirtschaftshelfer/innen auch in Hotels, Pensionen, Jugendheimen, Ferienheimen oder in Jugendherbergen angestellt. Auch Arbeiten in Krankenhäusern sind für Hauswirtschaftshelfer/innen möglich. Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kümmert sich um die komplette Haushaltsführung in den Privathaushalten .
Die Gehäter Hauswirtschaftshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden