Die Gehälter in Singen (Hohentwiel)
Singen (Hohentwiel) liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Es gehört zum Regierungsbezirk Freiburg. In Singen haben sich in der Vergangenheit zahlreiche große Unternehmen angesiedelt. Jedoch gibt es hier auch einige mittelständische Unternehmen. All diese Unternehmen bieten viele Arbeitsplätze für die Bewohner der Stadt und sorgen für eine ausgeglichene wirtschaftliche Situation Singens. Eines der bekanntesten hier ansässigen Unternehmen ist die Maggi AG. Für Geschichtsinteressierte ist vor allem das Archäologische Hegau-Museum etwas sehr Besonderes. Die frühen Besiedlungen dieses Gebietes lassen sich in diesem Museum nachvollziehen. Jedes Jahr im Juni findet das Singener Stadtfest statt. Es wird mit viel Musik und anderen Unterhaltungsfaktoren gefeiert.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftshelfer in Singen (Hohentwiel) beträgt 2.030,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.560,00 | € 2.500,00 | € 2.030,00 |
Netto | € 1.120,43 | € 1.859,74 | € 1.490,09 |
Für die 2 bis 3 jährige Ausbildung ist meist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich, wobei auch unter Umständen Hauptschulabsolventen eine Ausbildungsstelle als Hauswirtschaftshelfer/in erhalten können. Weiter ist die Vorlage eines entsprechenden Gesundheitszeugnisses eine Voraussetzung für die Ausbildungsstelle, da in diesem Beruf auch die Lagerung und Bearbeitung von Lebensmitteln ausgeführt werden muss.
Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kann in den vielen Bereichen des Sozialwesens in Alten- und Pflegeheimen beschäftigt sein, bei ambulanten sozialen Diensten oder auch in Privathaushalten. Des Weiteren werden Hauswirtschaftshelfer/innen auch in Hotels, Pensionen, Jugendheimen, Ferienheimen oder in Jugendherbergen angestellt. Auch Arbeiten in Krankenhäusern sind für Hauswirtschaftshelfer/innen möglich. Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kümmert sich um die komplette Haushaltsführung in den Privathaushalten .
Die Gehäter Hauswirtschaftshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden