Die Gehälter in Gütersloh
Die Stadt Gütersloh in Nordrhein Westfalen ist ein wichtiges Zentrum der internationalen Medienbranche und ist auch Standort renommierter Unternehmen in der Geräteherstellung, im Online Bereich, sowie in der Lebensmittelindustrie. Gütersloh verfügt über zahlreiche Gebäude im Fachwerkstil, mehrere Museen, sowie auch noch weitere bedeutende oder architektonisch interessante Bauwerke, sodass auch der Fremdenverkehr in der Stadt eine gewisse Rolle spielt. Auch der Park mit dem botanischen Garten ist ein beliebtes Ausflugsziel. Doch auch viele Veranstaltungen in der Stadt locken Besucher aus der Region. Die Stadt ist an die Autobahn angebunden und hat einen Bahnhof. In der Stadt verkehren Busse und auch die Radwege sind gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftshelfer in Gütersloh beträgt 943,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 500,00 | € 1.386,67 | € 943,34 |
Netto | € 378,67 | € 1.101,03 | € 739,85 |
Für die 2 bis 3 jährige Ausbildung ist meist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich, wobei auch unter Umständen Hauptschulabsolventen eine Ausbildungsstelle als Hauswirtschaftshelfer/in erhalten können. Weiter ist die Vorlage eines entsprechenden Gesundheitszeugnisses eine Voraussetzung für die Ausbildungsstelle, da in diesem Beruf auch die Lagerung und Bearbeitung von Lebensmitteln ausgeführt werden muss.
Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kann in den vielen Bereichen des Sozialwesens in Alten- und Pflegeheimen beschäftigt sein, bei ambulanten sozialen Diensten oder auch in Privathaushalten. Des Weiteren werden Hauswirtschaftshelfer/innen auch in Hotels, Pensionen, Jugendheimen, Ferienheimen oder in Jugendherbergen angestellt. Auch Arbeiten in Krankenhäusern sind für Hauswirtschaftshelfer/innen möglich. Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kümmert sich um die komplette Haushaltsführung in den Privathaushalten .
Die Gehäter Hauswirtschaftshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden