Die Gehälter in Darmstadt
Die hessische Stadt Darmstadt liegt im Rhein-Main Gebiet und ist ein führender Wissenschaftsstandort. Vor allem die Hochschulen und die technische Universität tragen hierzu bei. Aber auch viele in Darmstadt ansässige Unternehmen betreiben unterschiedliche Forschungseinrichtungen. Darmstadt ist aber auch ein Zentrum des Telekommunikationssektors. Auch der IT-Sektor ist mit zahlreichen Unternehmen vertreten. Auffallend ist auch, dass viele Verlage in Darmstadt beheimatet sind. Auch Zeitungen prägen die Medienlandschaft. Darmstadt hat einen Hauptbahnhof mit vielen Verbindungen in die Region. Für den Flugverkehr wird der Flughafen in Frankfurt genutzt. Innerhalb des Stadtgebietes verkehren mehrere Straßenbahn- und Buslinien. Auch die Fahrradwege der Stadt sind ausreichend gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftshelfer in Darmstadt beträgt 998,86 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 520,72 | € 1.477,00 | € 998,86 |
Netto | € 415,42 | € 1.171,66 | € 793,54 |
Für die 2 bis 3 jährige Ausbildung ist meist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich, wobei auch unter Umständen Hauptschulabsolventen eine Ausbildungsstelle als Hauswirtschaftshelfer/in erhalten können. Weiter ist die Vorlage eines entsprechenden Gesundheitszeugnisses eine Voraussetzung für die Ausbildungsstelle, da in diesem Beruf auch die Lagerung und Bearbeitung von Lebensmitteln ausgeführt werden muss.
Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kann in den vielen Bereichen des Sozialwesens in Alten- und Pflegeheimen beschäftigt sein, bei ambulanten sozialen Diensten oder auch in Privathaushalten. Des Weiteren werden Hauswirtschaftshelfer/innen auch in Hotels, Pensionen, Jugendheimen, Ferienheimen oder in Jugendherbergen angestellt. Auch Arbeiten in Krankenhäusern sind für Hauswirtschaftshelfer/innen möglich. Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kümmert sich um die komplette Haushaltsführung in den Privathaushalten .
Die Gehäter Hauswirtschaftshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden