Die Gehälter in Vechta
Die so genannte Reitstadt im westlichen Bereich Niedersachsens befindet sich inmitten des Städtedreiecks Osnabrück, Oldenburg und Bremen. Im Osten von Vechta liegt das bekannte "Große Moor", das gewissermaßen ein Indiz für die Namensgebung der Stadt "Vechta" ist. Denn die Bedeutung des Begriffes Vechta ist "feuchtes Land" und vermittelt demnach einen ungefähren Eindruck der ländlichen Gegebenheiten zu früheren Zeiten. Und sogar noch heute bestehen hinsichtlich der allgemeinen Wirtschaftssituation vor Ort gute Chancen, Berufe unterschiedlichster Art vor allem in handwerklichen, aber auch in kaufmännischen Berufszweigen auszuüben. Gute Bus- und Bahnanbindungen innerorts, aber auch außerhalb der Stadt machen die Situation auch für Pendler recht angenehm.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftshelfer in Vechta beträgt 2.043,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.920,00 | € 2.166,67 | € 2.043,34 |
Netto | € 1.035,62 | € 1.386,48 | € 1.211,05 |
Für die 2 bis 3 jährige Ausbildung ist meist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich, wobei auch unter Umständen Hauptschulabsolventen eine Ausbildungsstelle als Hauswirtschaftshelfer/in erhalten können. Weiter ist die Vorlage eines entsprechenden Gesundheitszeugnisses eine Voraussetzung für die Ausbildungsstelle, da in diesem Beruf auch die Lagerung und Bearbeitung von Lebensmitteln ausgeführt werden muss.
Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kann in den vielen Bereichen des Sozialwesens in Alten- und Pflegeheimen beschäftigt sein, bei ambulanten sozialen Diensten oder auch in Privathaushalten. Des Weiteren werden Hauswirtschaftshelfer/innen auch in Hotels, Pensionen, Jugendheimen, Ferienheimen oder in Jugendherbergen angestellt. Auch Arbeiten in Krankenhäusern sind für Hauswirtschaftshelfer/innen möglich. Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kümmert sich um die komplette Haushaltsführung in den Privathaushalten .
Die Gehäter Hauswirtschaftshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden