Die Gehälter in Köln
Köln ist ein wirtschaftliches und kulturelles Zentrum im Westen Deutschlands. Wichtige Unternehmen im Bereich der Lebensmittelindustrie sind hier ansässig. Auch die Fahrzeugindustrie und die Chemie spielt eine tragende Rolle in der Stadt. Nicht zu unterschätzen sind auch die Sehenswürdigkeiten der Stadt, die alljährlich zahlreiche Touristen anlocken. In Köln finden auch regelmäßig wichtige Branchenmessen statt. Über Autobahn- Bahn und auch die Rheinschifffahrt ist die Stadt gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Der Flughafen der Stadt ist ein bedeutendes Drehkreuz für den Personen- aber auch für den Frachtluftverkehr. Außerdem verfügt die Stadt über ein gut ausgebautes Nahverkehrssystem, das sich aus S-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr zusammensetzt.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftshelfer in Köln beträgt 1.314,12 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 769,23 | € 1.859,00 | € 1.314,12 |
Netto | € 616,69 | € 1.411,99 | € 1.014,34 |
Für die 2 bis 3 jährige Ausbildung ist meist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich, wobei auch unter Umständen Hauptschulabsolventen eine Ausbildungsstelle als Hauswirtschaftshelfer/in erhalten können. Weiter ist die Vorlage eines entsprechenden Gesundheitszeugnisses eine Voraussetzung für die Ausbildungsstelle, da in diesem Beruf auch die Lagerung und Bearbeitung von Lebensmitteln ausgeführt werden muss.
Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kann in den vielen Bereichen des Sozialwesens in Alten- und Pflegeheimen beschäftigt sein, bei ambulanten sozialen Diensten oder auch in Privathaushalten. Des Weiteren werden Hauswirtschaftshelfer/innen auch in Hotels, Pensionen, Jugendheimen, Ferienheimen oder in Jugendherbergen angestellt. Auch Arbeiten in Krankenhäusern sind für Hauswirtschaftshelfer/innen möglich. Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kümmert sich um die komplette Haushaltsführung in den Privathaushalten .
Die Gehäter Hauswirtschaftshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden