Die Gehälter in Münster, Westfalen
Die Stadt Münster, die auch Fahrradstadt genannt wird, weil die Fahrradwege in der Stadt gut ausgebaut sind und das Fahrrad im Straßenverkehr häufig zu finden ist, beherbergt zahlreiche Verwaltungseinrichtungen wie beispielsweise Gerichte. Auch unterschiedliche Bildungseinrichtungen finden sich in der Stadt. Einige Betriebe der Fahrzeug- und Chemieindustrie haben in Münster ihren Sitz. Ansonsten ist das wirtschaftliche Bild der Stadt aber eher vom Dienstleistungssektor und dort vor allem vom Finanzbereich geprägt. Auch zahlreiche Forschungsinstitute machen Münster zu einem Zentrum der Wissenschaft. Aufgrund der hohen Nutzung des Fahrrades für viele Strecken in der Stadt und der Fußgängerfreundlichkeit wird der Nahverkehrsdienst hauptsächlich durch Busse geleistet.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftshelfer in Münster, Westfalen beträgt 2.343,85 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.606,58 | € 3.081,12 | € 2.343,85 |
Netto | € 1.126,29 | € 2.228,02 | € 1.677,16 |
Für die 2 bis 3 jährige Ausbildung ist meist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich, wobei auch unter Umständen Hauptschulabsolventen eine Ausbildungsstelle als Hauswirtschaftshelfer/in erhalten können. Weiter ist die Vorlage eines entsprechenden Gesundheitszeugnisses eine Voraussetzung für die Ausbildungsstelle, da in diesem Beruf auch die Lagerung und Bearbeitung von Lebensmitteln ausgeführt werden muss.
Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kann in den vielen Bereichen des Sozialwesens in Alten- und Pflegeheimen beschäftigt sein, bei ambulanten sozialen Diensten oder auch in Privathaushalten. Des Weiteren werden Hauswirtschaftshelfer/innen auch in Hotels, Pensionen, Jugendheimen, Ferienheimen oder in Jugendherbergen angestellt. Auch Arbeiten in Krankenhäusern sind für Hauswirtschaftshelfer/innen möglich. Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kümmert sich um die komplette Haushaltsführung in den Privathaushalten .
Die Gehäter Hauswirtschaftshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden