Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Hauswirtschaftshelfer in Hamburg beträgt 1.499,64 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 550,00 | € 2.449,28 | € 1.499,64 |
Netto | € 461,21 | € 1.808,87 | € 1.135,04 |
Für die 2 bis 3 jährige Ausbildung ist meist ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich, wobei auch unter Umständen Hauptschulabsolventen eine Ausbildungsstelle als Hauswirtschaftshelfer/in erhalten können. Weiter ist die Vorlage eines entsprechenden Gesundheitszeugnisses eine Voraussetzung für die Ausbildungsstelle, da in diesem Beruf auch die Lagerung und Bearbeitung von Lebensmitteln ausgeführt werden muss.
Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kann in den vielen Bereichen des Sozialwesens in Alten- und Pflegeheimen beschäftigt sein, bei ambulanten sozialen Diensten oder auch in Privathaushalten. Des Weiteren werden Hauswirtschaftshelfer/innen auch in Hotels, Pensionen, Jugendheimen, Ferienheimen oder in Jugendherbergen angestellt. Auch Arbeiten in Krankenhäusern sind für Hauswirtschaftshelfer/innen möglich. Der/die Hauswirtschaftshelfer/in kümmert sich um die komplette Haushaltsführung in den Privathaushalten .
Die Gehäter Hauswirtschaftshelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden